Wie wechel in die KfZ Versicherung (Reihenfolge, Schritte)?
Hallo,
ich möchte die KfZ versicherung wechseln. Hab schon eine neue im Auge. Kündige ich jetzt die alte und schließe bei der neuen einfach ab? Wie ist das dann, ein Auto darf ja nie ohne Versicherung sein - tauschen sich die Versicherungen dann gegenseitig aus? Brauche ich von der alten noch irgendwas, um bei der neuen abschließen zu können.
9 Antworten
Fristgemäß Kündigen, neue abschließen, alles andere machen die Versicherungen.
KFZ-Versicherung werden fast ausschließlich mit der "Hauptfälligkeit" 1. Januar abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt einheitlich 1 Monat.
Du kannst also frühestens zum 30.11. deine neue Versicherung beantragen. Vorher ist das ein Problem, weil du ja nicht weißt, was für einen Beitrag du dann ab dem 1. Januar 2013 bei einer anderen Gesellschaft zahlen sollst.
Etwas anderes ist es beim Fahrzeugwechsel, dann kannst du nahtlos auf einen anderen Versicherer umsteigen.
Beim Versichererwechsel musst du grundsätzlich dem neuen Versicherer deinen geltenden Rabattsatz nachweisen. Eine ebentuelle Sondereinstufung (Zweitwagen) wird in der Regel NICHT ÜBERNOMMEN
Das macht die neue alles für Dich- die wollen Dich ja als Kunden haben
Das hatte ich vorausgesetzt, sry
Falsch, die dürfen gar nicht für den Kunden kündigen.
Alte Versicherung bis zum 30. Nov 2011 kündigen, erst nach K- bestätigung, Abschluß einer neuen KFZ - V. zum 01. Jan 2012 (hast ja 4 Wochen Zeit).
Und ja, die Versicherungen tauschen untereinander Datensätze aus, damit du u.a. deine bisherige Einstufung beibehälst ...
Also, ganz einfach.
Warum unbedingt zum 30.11. das ist nicht generell so!
Nö, etwa bei Abmeldung - Anmeldung - Neukauf - Verwertung - Überschreibung --- kannst Kündigen wann du willst !
Logisch, oder ?
Und auch der Kfz-Versicherungswechsel muß nicht zwangsläufig zum 01.01. stattfinden ... des hängt nämlich von der Vesicherung ab undnicht wann wir das wollen!
Wichtig ist, dass Du den letzten Kündigungstermin nicht verpasst. (30.11.11). Dann zum 1.1.12 neue Versicherung abschließen. Alles weitere regeln die Versicherungen für Dich. Bei der neuen Versicherung mußt Du den Nachweis erbringen, in welcher Schadensfreiheitsklasse Du eingestuft bist. Kleiner Tipp noch: Viele Versicherer bieten inzwischen einen sogenannten Rabattschoner an, d.h., dass Du einmal im Jahr einen Schaden melden kannst, ohne dass Du höher gestuft wirst. Würde ich empfehlen. Lg Renate
Nicht jede KFZ-Versicherung ist zum 01.01. kündbar! Lernt es endlich!
das machen die wenigsten, Du mußt schon allein bei der alten kündigen!