Wie viele Bohrlöcher darf man in etwa in eine normale Mietwohnung machen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es geht nicht darum wieviele Bohrlöcher man machen darf,sondern eher wie du sie wieder zumachst. Da ich selbst eine Wohnung vermiete,kann ich Dir nur raten es gut zu verspachteln,wenn Du wieder ausziehst. Das wiederum beinhaltet meist,da man die verspachtelten Stellen sieht, eine Renovierung. Dein Vermieter kann Deine Kaution bis zu einem halben Jahr zurückbehalten,wenn er will. Machen die meisten aber nicht. Das ist eine Regelung um nicht gleich erkennbare Schäden im nachhinein zu reklamieren. ;)

Im Grunde gilt: Bei der Wohnungsübergage muss alles so sein wie du sie auch übgegeben bekommen hast. Heißt wenn vorher noch keine Löcher drin waren hast du die Pflicht sie auch wieder zu zumachen. Ist nicht schwer, im Baumarkt gibt viele Möglichkeiten, frag das Personal einfach was sie dir empfehlen und anschließend zur not noch mal verputzen und Tapete drüber. Aber ich glaube das tut nicht Not. Solang dein Vermieter nicht mit dir schimpft und drauf besteht das du sie zu machst kannst es so lassen.

Bei Dübellöchern sind Rechtversprecher, zum Leidwesen vieler Vermieter, großzügig.

In einem Urteil habe ich gelesen das etwa 70 (in Worten Siebzig) in der Wohnung "normal" wären und nicht mal bei Auszug verschlossen werden müssen.

Angesichts dessen sind Deine 8 Löcher Kinderkram;-)

Mit Silikon kann man die übrigens wunderbar verschließen.

Calambotte 
Fragesteller
 15.09.2014, 21:18

Es sind natürlich mehr als 8 Löcher, allerdings sind diese recht groß, wegen der Hängematte. Danke für deine Antwort.

bwhoch2  16.09.2014, 23:20

Wieso gerade Silikon? Das läßt sich doch normaleweise gar nicht überstreichen.

Wenn du aus deinen Wänden Schweizer Käse gemacht hast, dann musst du die Löcher verfüllen. Dazu gibt es Füllmaterial in Tuben im Baumarkt zu kaufen, das sogar Rauhfaser imitiert - siehst du, wenn es trocken ist und sorgfältig aufgetragen wurde, hinterher nicht mehr. Dübel vorher mit der Zange ziehen.

Calambotte 
Fragesteller
 14.09.2014, 12:34

So schlimm ist es zum Glück nicht : )

Brombaerin  14.09.2014, 12:37
@Calambotte

Dann schau im Auszugsfall vorher in deinen Mietvertrag: Du musst i. d. R. einmal komplett renovieren - entweder beim Einzug oder beim Auszug. Wenn du unrenoviert verschwinden kannst, muss der Vermieter die "üblichen" Löcher dulden (Hängeschränke und Regale).

kannst du machen, musst du bei auszug zuspachteln, dann sieht das eh niemand mehr, wenn es übergestrichen oder tapeziert ist

Calambotte 
Fragesteller
 15.09.2014, 21:22

Stimmt, aber erstens kenne ich meine Vermieterin privat und es kann sein, dass sie bald mal zwecks Wohnungsbesichtigung (sie möchte die Wohnung verkaufen) vorbei kommt. Dann würde sie ja sehen, dass da so manches aufgehängt wurde.