Wie viel wird mir von meinem fsj Geld abgezogen? Bedarfsgemeinschaft

1 Antwort

Schau selbst:

§ 1 Abs. 7 Arbeitslosengeld 2/Sozialgeld-Verordnung (ALG-2-V ) sieht vor, dass ein Teilnehmer am BFD von seinem Taschengeld 200 Euro als nicht auf die Hartz 4 Leistung anrechenbaren Zuverdienst behalten darf. Entsprechendes gilt für das FSJ bzw. FÖJ. Die 200 Euro Taschengel werden also nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Damit will der Gesetzgeber die Motivation von ALG-2-Beziehern, an einem BFD teilzunehmen, stärken.

Darüber hinaus bestimmt § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB II i.V.m. § 6 der ALG II-V, dass ein volljähriger Hartz 4 Bezieher vom Einkommen in der Regel 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen sowie ggf.Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung vom Zuverdienst absetzen kann. Gleiches gilt für notwendige Ausgaben wie zum Beispiel Fahrtkosten. (Eine Quittungsvorlage ist dann erforderlich.)

http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html

Kraiship  12.04.2015, 15:36

Meines Erachtens ist das ganz odentlich...