FSJ Taschengeld behalten, Mutter bezieht Hartz 4

3 Antworten

Also, mit dem Geld für das FSJ verhält es sich so: deine Freundin hätte einen sog. Freibetrag auf das Einkommen in Höhe von 175,00 Euro. Das wäre also der Betrag, den sie mehr in der Tasche hat und wo das Jobcenter die Finger von lässt. Zusätzlich müssen von dem Einkommen noch die anfallenden Fahrtkosten abgesetzt werden, sofern die Einsatzstelle für das FSJ keine Fahrtkosten beisteuert. Heißt also: fallen z.B. 25,00 Euro monatliche Fahrtkosten an und die Einsatzstelle (bzw. Arbeitsstelle) beteiligt sich nicht an diesen Fahrtkosten, dürfte deine Freundin zusätzlich zu den 175,00 Euro Freibetrag noch die 25,00 Euro Fahrtkosten behalten.

Bei einem Auszug stellt sich halt die Frage, wie es dann hinterher um die Mutter steht. Es kann natürlich sein, dass der Auszug deiner Freundin dazu führt, dass die jetzt bewohnte Wohnung unangemessen ist und die Mutter auch umziehen muss. Falls sie nichts findet, muss sie dann hinterher zu den Mietkosten aus ihrer Regelleistung noch selbst was beisteuern um die Miete komplett zahlen zu können.

Wovon will deine Freundin außerdem die eigene Wohnung nach dem Auszug finanzieren? Von ca. 300 Euro Taschengeld aus dem FSJ und dem Kindergeld in Höhe von 184,00 Euro dürfte es verdammt schwer werden die Miete für eine Wohnung zu zahlen, den ganzen Monat Lebensmittel einkaufen, Strom bezahlen, Telefon, Handy etc. Und da wird das Amt auf keinen Fall bezahlen, da deine Freundin unter 25 ist (nehme ich einfach mal so an wenn sie jetzt ihr Abi macht) und somit nicht so einfach ohne weiteres aus dem Haushalt ihrer Mutter ausziehen darf.

Honigbienchen1 
Fragesteller
 18.03.2013, 18:14

Also, so wie sie mir das erzählt hat, bekommt sie von der Stelle, wo sie das FSJ macht, eine Unterkunft gestellt.

user1820  19.03.2013, 08:50
@Honigbienchen1

Wenn ihr die Einsatzstelle eine kostenfreie Unterkunft stellt sollte es vom Geld her passen, wenn sie es sich vernünftig einteilt. Ist halt die Frage, ob die Unterkunft wirklich kostenfrei ist. Ich hab es auch schon erlebt, dass die Unterkunft angeblich kostenfrei war und sie war es unterm Strich dann eben doch nicht. Es wurde dann das Taschengeld um einen Betrag gekürtzt. Vorher also genau informieren damit es kein böses Erwachen gibt.

So ganz stimmt das nicht.

Deine Freundin hat ihren eigenen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass sie von den 300.- die ersten 100.- behalten darf und von den restlichen 200.- darf sie 20%- also 40.- behalten. Onsgesamt also 140.- Euro kann sie behalten.

Wie kommt ihr auf 60 Euro?

Mal abgesehen davon darf sie, wenn sie auszieht, die ganzen 300.- behalten. Aber davon kann sie nicht leben. Meine Tochter wollte auch ein FSJ machen, und dafür gibts keine vernünftige Regelung- vielleicht hat sich das ja zwischenzeitlich geändert (?).

Im FSJ galt sie weder als Schülerin (BaföG) noch als Hartz4 berchtigt und ebenfalls auch nicht als Azubine (BAB). Sie hätte dann nur das Taschengeld, Kindergeld und eventuell Mietbeihilfe. Und das reicht hinten und vorne nicht zum leben :-(

user1820  18.03.2013, 18:14

Der errechnete Freibetrag stimmt nicht. Sie darf 175,00 Euro behalten. Deine Rechnung ist für den Freibetrag bei einer geringfügigen Beschäftigung. Ein FSJ wird aber bei der Berücksichtigung der Freibeträge behandelt wie eine ehrenamtliche Tätigkeit. Und da gibt einen festen Freibetrag von 175,00 Euro.

adianthum  18.03.2013, 18:21
@user1820

Wo kann ich das nachlesen?

Als mein Mädel damals ihr FSJ machen wollte, hab ich völlig andere Infos vom Amt bekommen. Die wussten wirklich ALLE nichts über die Bestimmungen ein FSJ betreffend!

VirtualSelf  19.03.2013, 05:35
@adianthum

§ 11 b Abs.2 Satz 3 SGB II

Honigbienchen1 
Fragesteller
 18.03.2013, 18:16

Okay. Aber wenn sie die Unterkunft von der FSJ-Stelle gestellt bekommt, müsste es doch hinkommen, oder? Also wenn sie dann das Taschengeld + Kindergeld behalten darf.

Wenn sie auszieht, erhält die Mutter natürlich für sie KEINE Leistung mehr. Ist doch wohl logisch.