Wie verläuft eine abrechnung nach Totalschaden?

6 Antworten

Hast du den Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl besichtigen lassen und das Gutachten erstatten lassen? In diesem Gutachten findest du die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und diverses anderes.

Es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert. Erfolgt in diesem Fall keine Reparatur, so wird auf Totalschadenbasis abgerechnet. Das bedeutet du erhältst den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert.  Erfolgt eine Teilreparatur (die Verkehrssicherheit muss wieder bestehen) und du nutzt das Auto nach mindestens 6 Monate weiter, so stehen dir auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Reparaturkosten (netto) zu.

Sind die Reparaturkosten niedriger als die Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert, so bekommst du die Reparaturkosten (netto) ausgezahlt.

Die Mehrwertsteuer erhältst du immer in der Höhe in der sie tatsächlich angefallen ist. auch bei einer Teilreparatur. Dazu musst du die entsprechenden Rechnung bei der gegn. Versicherung bzw. dem Verursacher vorlegen.

Die Versicherungen erstellen gerne sogenannte Prüfberichte um die Gutachten nach ihren Vorgaben (Wünschen) zu kürzen. Diese Prüfberichte sind im Einzelfall zu überprüfen. Die darin vorgenommen Abzüge haben sehr oft vor Gericht keinen Bestand.

Das ist eigentlich ganz leicht: 

Die 3500 sind brutto, du bekommst also nur netto rund 2900. Davon hat die Versicherung 500 abgezogen, weil bestimmte Positionen überteuert oder nicht nachvollziehbar waren. Deswegen bekommst du 2400 ausgezahlt... bei Vorlage einer Rechnung natürlich den Rest (sofern plausibel).

Ich hatte kürzlich einen Blechschaden, den die Markenwerkstatt mit 3200 taxierte, der Versicherer mit 2400 abrechnete und ich in der Lackierwerkstatt meines Vertrauens inkl. Leihwagen mit 900 bezahlte! Voll normal.  :-)

Also - 3.500 EUR Reparaturkosten - brutto oder netto? Bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten bekommst Du die ohnehin nur netto.

Wiederbeschaffungswert 8.200 EUR ... um das nach wirtschaftlichem Totalschaden abrechnen zu können, müsste da mindestens jemand 4.700 EUR Restwert ausspucken. Ist ambitioniert, aber nicht unmöglich.

Nachweisen musst Du der Versicherung gar nichts. Das Auto gehört Dir (oder wem auch sonst - jedenfalls nicht der Versicherung), damit kannst Du anstellen, was Du willst.

Bei 2.400 EUR Abrechnungssumme ist irgendetwas gekürzt worden. Bitte die Versicherung höflich, aber bestimmt um ein Abrechnungsschreiben, aus dem sich der Schadenersatzbetrag nachvollziehen lässt, und setze hierfür eine Frist. Sieht aber so aus, als ob das Schreiben an Dich unterwegs ist.

Gruss

na dass es wohl nicht mehr als 2400 EUR wer ist und du maximal noch so viel bekommst ob für die Reparatur oder zum verschrotten. wenn du meinst es sei mehr wert kannst du es ja für 6000 EUR unrepariert verkaufen und bekommst noch 2400 EUR von der Versicherung


Kabir7 
Fragesteller
 25.03.2015, 21:48

du hast wohl meine fragen nicht verstanden.. ich habe nicht gefragt was es bedeutet sondern was ich bekomme und unter welchen auflagen ich was bekomme.

Mismid  25.03.2015, 21:48
@Kabir7

2400 EUR max. egal was du machst

Kabir7 
Fragesteller
 25.03.2015, 21:54
@Mismid

dann werde ich das mal schön anfechten.. üblicherweise weicht die summe des gutachters i.d.R von der summe der versicherung immer nur um max. 500€ ab.. hier wurde aber dreister weise bereits 1100€ von der versicherung runter gedrückt..

Widerbeschaffungswert 8200€, Reparaturkosten 3500€, wo ist das denn ein Totalschaden?

Bei Abrechnung nach Gutachten wird dir die Mwst. von den Reparaturkosten abgezogen. Läßt du den Wagen später reparieren, bekommst du die Mwst auch noch. 

Eine Abmeldung mußt du nicht nachweisen, es ist doch dein Fahrzeug. Kannst du mit machen was du willst.