Wirtschaftlicher Totalschaden.Zieht die Versicherung das Fahrzeug ein?

8 Antworten

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Warum sollte die es einziehen? Nein es ist und bleibt dein Eigentum.

OKAN990 
Fragesteller
 23.01.2010, 14:11

Bist du dir da sicher ?

wolle59  23.01.2010, 18:02
@OKAN990

Klar, hatte den gleichen Fall..

schneckle1980  23.01.2010, 19:52
@wolle59

man merkt, dass du nicht von der Branche kommst :)

also sageb wir mal der wiederbeschaffungswert liegt bei 5.000 eur0 und hat einen restwert von 1.000 euro dann bekommst dun4.000 euro von denen werden dir 19% abgezogen bist dannbbei ca . 3.200 euro und darfst dein AUTO behalten es sei denn du sagst ich will die 5.000 euro und gibs den wagen ab aber kommt immer drauf an , denn ist der wagen noch taugkich für dich und beachte desto mehr du bekommst desto mehr mehrwertsteuern werden abgezogen , ich würd dir raten nimm die 3.200 euro guck für wieviel du dein wagen wiederreperarieren kannst für ca. 1.500 o. 2.000euro und mach ein kaufvertrag mit einem kumpel schreib natürlich nur 1000 euron( da rest wert ) und verkauf ihn es natürlich für vlt 3-4 tausend somit hat er einen wieder repariertes auto was natürlich er reperrieren lassen hat brauchst nicht umbedingt rechnungen von firmen bei denen die preise so hoch sind lass am ende ein wertgutachten machen für ca. 200 euro wo dokumentiert ist das der wagen keine schäden von vorher nehr aufweisst ( natürlich muss es der kumpel o. die person die es kauft machen ) damit er im falle eines wiederholten totalschaden nicht nur den restwert für das autobekommt so bist du meistens 2-3 tausend euro im plus

hallo,hatte vor einer woche nen unfall in polen mit auslandsversicherung(wie vollkasko) mit totalschaden jetzt hat der autohändler der das auto im internet verkauf für xxxx Euro den ich erhalten habe, zieht mir das dann meine versicherung wieder ab??? weil es ist doch trotz totalschaden mein auto und kann nicht einfach verkauft werden und trotzdem müßt ich denn totalschaden ausgezahlt bekommen oder?also meine frage bekomme ich denn total schaden ausgezahlt? und kann denn wagen behalten dann verkaufen oder wiederaufbauen is doch meine sache????

Die Versicherungen haben im Falle eines Totalschadens ein Vorkaufsrecht auf das Wrack.
Das wird aber nur selten wahrgenommen.
Es sei denn, du bist mit einem Restwertabzug nicht einverstanden.

die Versicherung kann das Fzg einbehalten ( muss dir aber dann auch den Restwert ausbzahlen) ... in der Regel bekommst du aber den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Der Restwert wird im Gutachten festgelegt.

Du erhälst mit dem Gutachten auch die Angebote der Restwertaufkäufer. Du verkaufsdt dann dein Fzg zu diesen genannten Restwert an den Aufkäufer.

wolle59  23.01.2010, 18:05

Mit wechem Recht denn?? Das Fahrzeug ist und bleibt sein Eigentum. Dafür ist die Versicherung doch da..

schneckle1980  23.01.2010, 19:52
@wolle59

weil die Versicherung für den Schaden zahlt. somit bleibt der Versicherung das Recht vorbehalten, das Fzg einzubehalten. Ist bei PH Schäden auch so... Wir fordern oftmals die beschädigtenSachen an. Der Vn soll sich ja schliesslich nicht bereichern !!!!

Leon97531  24.01.2010, 16:03
@schneckle1980

Die Versicherung hat KEINEN Anspruch auf das Fahrzeug.
Die Versicherung zahlt den Schaden abzüglich Restwert des Fahrzeuges, der Eigentümer kann mit dem Fahrzeug machen was immer er will. .
Die Versicherung kann kein Fahrzeug enteignen.
Auch bei PH Schäden findet keine Enteignung statt, es wird lediglich der eventuell vorhandene Restwert vom Schaden abgezogen.