Wie verhält sich ein Vermögensverwalter, wenn keine Erben vorhanden sind?
Moin!
Bei mir besteht das Risiko, dass ein Vermögensverwalter das Geld meiner Eltern "erbt", weil ich psychisch krank bin.
Es würde sich um ein Haus (Wert: ca. 400.000), eine Wohnung (Wert: ca. 200.000) und Pi mal Daumen ein Geldvermögen von 300.000 handeln, insgesamt also 'ne knappe Million.
Ich spreche übrigens von der Zukunft. Aktuell bin ich 25 und meine Eltern erst 60, also die leben schon noch 'ne Weile. ^^
Die oben genannten Werte sind schon inflationsberücksichtigt, aber trotzdem nicht bombensicher, denn es könnte ja sein, dass meine Eltern ins Altersheim müssen und das Geld drauf geht.
Ist also so ziemlich der Bestfall.
Sodala: Ich selber verfüge mit 50 Jahren über ein Vermögen von ca. 1,3 Millionen (angelegt in ETFs mit einem geplanten Zins von 7 %).
Sollte sich nach dem Tod meiner Eltern auch noch ein Betreuungsverfahren anbahnen, hole ich die 1,3 Mio. ab und wander aus.
Insgesamt hätte ich dann also über 2 Mio. Euro zur Verfügung.
Ich lebe die nächsten 25 Jahre wie ein Bettler, deshalb wundert euch nicht über die hohen Vermögen. ^^ Mit 50 starte ich dann durch, weil ich keine Kinder habe, sprich ich habe nicht dasselbe Problem wie meine Eltern, dass ich für mein Kind sparen muss (Erbe), sondern ich kann ab 50 die kompletten 2 Mio. auf den Putz hauen.
Jetzt zurück zum Vermögensverwalter: Ich werde dann natürlich auf sehr hohem Fuß leben, mir bspw. einen Lambo anschaffen, usw.
Und hier kommt das Problem ins Spiel.
Dieser Typ wird mir mein Erbe ja wahrscheinlich nur für sinnvolle Dinge geben, wie bspw. Ernährung, laufende Haushaltskosten, usw., oder?
Und für keinen Lambo.
Allerdings macht es ja keinen Sinn mehr, ab 50 das Geld zu sparen, weil sonst am Ende ja der Staat 'ne Million bekommt.
Kennt sich jemand von euch diesbezüglich aus? Wenn der Vermögensverwalter Bescheid weiß, dass es keine Erben gibt, dann macht es doch keinen Sinn, dass er mich knapp bei Kasse hält, oder?
Wie läuft das?
Vielen Dank!
Stehst du unter Betreuung?
Nein, aber falls sich nach dem Tod meiner Eltern ein Betreuungsverfahren anbahnt, würde ich halt ins Ausland flüchten.
Wenn du in der lage bist deine Angelegenheiten selbst zu regeln, kannst du so ein Verfahren doch abwehren.
Warum machst du dir darum solche Gedanken?
Das entscheiden ja wahrscheinlich meine Eltern dann oder entscheidet das der Staat? Hätte halt 'ne Rechtschutzversicherung, falls ich klagen müsste.
8 Antworten
Mit 60 und dir als Kind -da sollte man bereits sein Testament geschrieben haben. Über dessen Inhalt würde ich mich sogar von einem Anwalt beraten lassen. Beim Notar erstellen, damit es bei Gericht verwahrt wird.
Ich schätze, dass die Eltern zwar dich als Erben einsetzen, aber das Erbe in die Verwahrung eines Vermögensverwalter bestellen. Der hat dann die Anweisung dir monatlich einen Betrag X auszuzahlen. Diesen Menschen können die Eltern in ihrem Testament frei bestimmen. Kann Verwandtschaft oder ein Anwalt sein. Eine Person, der deine Eltern vertrauen.
Da du offenbar kinderlos bleiben willst/wirst könnte es auch sein, dass die Eltern dich "nur" als nicht befreiten Vorerben einsetzen und als Nacherben weitere Verwandtschaft.
Mit dem Betreuungsgericht- hat dies im Moment noch überhaupt nichts zu tun.
Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen dir bereits heute die Wohnung zu übertragen. Dann kannst du beweisen, dass du selbstständig leben kannst und mit deinem eigenen Geld vernünftig umzugehen.
Die Betreuung deiner Eltern hat bereits mit deiner Volljährigkeit geendet. Von daher, was hindert dich daran bereits heute auszuwandern?
Sofern du berufsunfähig sein solltest, nun dann müssen sich deine Eltern noch viel weitergehende Gedanken machen.
Ein Lamborghini den du dann zu Schrott fahren kannst- autsch.
Ja und richtig-:es wäre denkbar, dass das Vermögen der Eltern noch für Pflegekosten drauf geht. Die Möglichkeit, dass hier noch das Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss - ziehe ich viel eher in Betracht. Für Ihr eigene Vorsorgevollmacht können die Eltern nicht auf dich zurückgreifen. Oder sollten es zumindest nicht.
Du bist und bleibst als Kind Erbe, ob es einen Verwalter gibt oder nicht.
Aus deinen Darlegungen ziehe ich den Schluss, dass du selbst unbedingt einen Betreuer brauchst. Vermutlich schon heute, aber spätestens, wenn der Geldsegen deiner Eltern auf dich übergehen sollte. Deine Ansichten sind derart extrem und absurd (allein der "Lambo"-Wunsch spricht Bände !), weitab von Normalität, so dass ich mir beinahe (und unter allem Vorbehalt) die Ferndiagnose oder zumindest den Eindruck zutrauen möchte, dass du nicht in der Lage bist und später sein wirst, mit einem derart hohen Vermögen auch nur halbwegs sinnvoll durch das Leben zu kommen. Am besten kümmerst du dich selbst darum, jemanden zu finden, dem du vertrauen kannst und der dich zumindest insofern "betreuen" sollte, dass er dich davor bewahrt, wirtschaftlich und finanziell außer Rand und Band zu geraten.
Nö, da stand was von verballern und Lambo
Wenn deine Eltern der Ansicht sind, daß du nicht mit Geld umgehen kannst, dann errichten sie ein Testament, ernennen einen Vermögensverwalter, der sich zunächst einmal um die Zahlung der dann fälligen Erbschaftsteuer nach Freibetrag kümmert und dir dann z.B. jeden Monat den Betrag von XX auszahlt, weil deine Eltern es so festgelegt haben.
Damit bist du nicht enterbt, sondern Erbe und verfügst über das was dir monatlich zu gewiesen wird.
Eine Betreuung wird evtl. noch vor dem Tod deiner Eltern von diesen initiiert, wenn sie und in Folge dann das Gericht der Meinung sind, du benötigst eine solche.
Wir kennen den Schweregrad deiner Erkrankung nicht, wissen nicht, wie dein Verhalten ist und ob du ggf. dich oder andere gefährden könntest, was ein Grund für eine Betreuung wäre.
Und ja, ein Betreuer könnt dann, wenn er auch die Vermögenssorge hat, dir das Geld einteilen, was er dann vom Vermögensverwalter erhalten würde.
Aber bis dahin ist noch viel Zeit, deine Eltern werden ja nicht zeitgleich sterben und daher noch beobachten können, wie du dich entwickelst.
Deine Rechnung geht insoweit nicht auf, daß du vergessen hast, daß bei dem Vermögen ein schönes Stück Erbschaftsteuer anfällt. Egal, ob du danach auswanderst oder nicht.
Der Vermögensverwalter erbt KEINESWEGS. Es sei denn deine Eltern hätten IHN zum Alleinerben eingesetzt. Bist du der einzige gesetzliche Erbe, dann wird nur ein Betreuer eingesetzt, der das Vermögen IN DEINEM SINNE verwalten muss.
Ja, ich weiß, deshalb hab ich das "erbt" in Gänsefüßchen geschrieben. ^^
Aber in meinem Sinne hört sich schon mal gut an.
Was redest du da bitte? Wahrscheinlich vererbe ich 2 Mio. dem Staat. 🤦🏿♀️