Wie muss ich eine Privateinlage bei einer UG kennzeichnen?

2 Antworten

Die UG ist eine KapG und hier gibt es keine Privateinlagen- oder entnahmen.

„Entnahmen“, oder „Einlagen“ des Gesellschafters sind Darlehen, vGA, vE, etc.

Das ist ein Darlehen an die UG. Also für die Gesellschaft sind es dann Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern