Wie muss ich eine Privateinlage bei einer UG kennzeichnen?
wenn ich vom geschäftsführer privates geld in eine ug einzahle, damit verplfichtungen beglichen werden könnnen, wie muss ich diese dann kennzeichnen?
2 Antworten
Die UG ist eine KapG und hier gibt es keine Privateinlagen- oder entnahmen.
„Entnahmen“, oder „Einlagen“ des Gesellschafters sind Darlehen, vGA, vE, etc.
Das ist ein Darlehen an die UG. Also für die Gesellschaft sind es dann Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern