Geschäftsführer Gehalt UG - unter 400 €

2 Antworten

Die UG als Arbeitgeber muss Euch als Geringverdiener anmelden bei der Bundesknappschaft anmelden. Dafür werden dann pauschale Lohnsteuern und Sozialabgaben allein vom Arbeitgeber, also von der UG, abgeführt. Die UG muss auch Lohnkonten führen und die monatlichen Anmeldungen an die Knappschaft senden (Über Internet !) und am Jahresende Jahresmeldungen. Frage: Wollt Ihr die Buchhaltung und den Jahresabschluss ohne Steuerberater erledigen, auch die Übermittlung des Abschlusses an den eBundesanzeiger? Wenn Ihr das von einem Steuerberater erledigen lasst, solltet Ihr auch die Gebühr für die Lohnbuchhaltung beim Steuerberater tragen.

helmutgerke  22.06.2011, 12:49

…und der z.Z. arbeitslose Hartz IV Empfänger wird die Sache doch wohl dem Jobcenter vor Beginn der Tätigkeit gemeldet haben?

xorAnS 
Fragesteller
 22.06.2011, 14:01
@helmutgerke

Das Jobcenter weiß bescheid und hat da auch nichts gegen. Er bewirbt sich ja weiterhin und das ganze läuft ja ohnehin nebenbei.

Das wir und jetzt ein Gehalt zahlen muss er dann natürlich noch entsprechend mitteilen, aber da dies nur 200 € sind, sollte das glaube ich auch kein großes Problem sein. Wichtig ist halt nur immer, dass die über alles informiert werden.

xorAnS 
Fragesteller
 22.06.2011, 14:06

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Die Buchhaltung wird aktuell von einer gemeinsamen Bekannten erledigt, sprich die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen per Elster. Der Jahresabschluss wird allerdings dann von einem Steuerberater angefertigt, da gehen wir auf Nummer sicher.

Sollte man bei bei Beträgen von 200 € auf Lohnsteuerkarte abrechnen?

Helmuthk  22.06.2011, 21:27
@xorAnS

Ich meine nein. Siehe meine Antwort oben. Auf Lohnsteuerkarte muss die normale Sozialversicherung abgeführt werden, bei der Variante "Geringverdiener" geringere Pauschalbeträge

Hallo,

wenn Ihre Gesellschafter Gechäftsführer seid, dann seid Ihr nicht versiherungspflichtig, da ihr beherschende Gesellschafter seid. Somit würde ich das erst mal mit der Knappschaft abklären, ob überhaupt eine geringfügige Beschäftigung vorliegt.

Hartz 4 Empfänger kann doch mit Lohnsteuerkarte arbeiten und zahlt bei dem Betrag ja eh keine Steuer. Sie als bereits angestellter Arbeitnehmer müssten m.E. mit einer zweiten Lohnsteuerkarte angemeldet werden. Über die EKSt. Erklärung am Jahresende wird die Steuer dann ja für alle Einkünfte zusammen ermittelt.

VG Pfunt