Wie muss ich bei Anhängervermietung vorgehen?
Moin Moin.
Ich habe mir für private Zwecke einen Anhänger gekauft, zwecks Hausbau etc PP... Nun nimmt aber mein privater Bedarf immer weiter ab und zwecks Kostendeckung kam mir die Idee, den Anhänger gegen Gebühr zu vermieten. Weil verkaufen will ich ihn nicht, da ich abundzu sicher Verwendung habe!
Da stellen sich mir nun aber folgende Fragen:
1. VERSICHERUNG
Muss der Anhänger speziell versichert werden? Brauche ich andere Versicherungen?
2. STEUERN
Ich gehe von einem Erlös abzgl. Kosten von max. 300 Euro jährlich aus. Langt es, diese Einnahmen abzgl. Kosten einfach in die Steuererklärung einzutragen (Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit)? Muss ich vorher ein Gewerbe anmelden? Wie gehe ich hier am Besten vor?
3. ABRECHNUNG VON MIETE
Vorausgesetzt ich gehe so vor, dass ich über die meine Steuerklärung die Einnahmen nach Überschuss-Rechnung versteuert, darf ich dann Rechnungen schreiben als Privatperson?
Kann mir da jemand helfen??
´MfG
5 Antworten
Du müsstest schon ein Gewerbe dafür anmelden.
Und natürlich auch für die Vermietung entsprechend versichern. Alleine dafür wirst du ganz ordentlich was bezahlen müssen.
Und deine Gewinne musst du dann regulär bei deiner Steuereklärung mit angeben.
Wenn du den Hänger gegen Bezahlung vermieten willst, musst du dafür erst einmal ein Gewerbe anmelden. das geht ja über die "Nachbarschaftshilfe" hinaus.
Und als Verleihfahrzeug muss der Hänger natürlich anders versichert sein, als ein "privater Hänger"
frag deinen steuerberater und dein gewerbeamt
Am besten fragt er als erstes seine Versicherung. Dann hat sich das Thema höchstwahrscheinlich schon erledigt.
Hey.
Würde ehrlich gesagt einfach ein kleingewerbe anmleden :)
Bei uns in österreich gibt es ein Kleingewerbe
Gewerbe anmelden, ich hoffe du wohnst in einem misch gebiet (in einem Wohngebiet gibt es keine Gewerbe Ansiedlung), dann den Anhänger als gewerblich vermietet versichern und die Einnahmen /Ausgaben bei deiner Steuererklärung berücksichtigen
...ach ja, alle Belege 10 Jahre ordnungsgemäß aufbewahren falls es ne Buchprüfung gibt
Es gibt nur Gewerbe kein Kleingewerbe.