Sturmschaden an KFZ, Versicherung zahlt nicht, Bitte um Rat?

15 Antworten

Bei einem Rechtsstreit ist es immer schwierig, den Ausgang vorherzusagen. In diesem Fall gibt es allerdings bereits Urteile, die höhere Gewalt bei einem angekündigten Sturm ausschließen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pkw-sturmschaden-sturm-stellt-keine-hoehere-gewalt-dar_145992.html

Nach diesem Urteil reicht es nicht, einen Anhänger zu parken, wenn ein Sturm droht. Er müsste mindestens zusätzlich durch Koppeln an einem Auto gesichert oder in einem windgeschützten Bereich verbracht werden (Tiefgarage).

Man muss allerdings genau prüfen, ob alle Bedingungen übereinstimmen, z.B. ob der Sturm angekündigt war oder sich zu unerwarteter Stärke entwickelte. Das könnte man z.B. beim deutschen Wetterdienst erfragen.

schleudermaxe  11.05.2019, 06:34

... diese uralte Fehlurteil wurde längst in die Tonne geworfen, jedenfalls in meinen Gerichtsberzirken.

derLordselbst  13.05.2019, 08:44
@schleudermaxe

Das Urteil ist von 2008. Das ist nicht sooo uralt. Wenn Du dich da besser auskennst, kannst Du aber bestimmt aktuellere Urteile als Referenz nennen, eventuell von höherer Instanz und damit wichtiger?

Wenn Du finanziell nicht in der Lage bist einen Rechtsstreit zu finanzieren,jedoch einen Anwalt hast, der von guten Erfolgsaussichten ausgeht, dann bitte doch diesen Anwalt für Dich den Prozeß mittels PKH anzustrengen.

Der Anwalt muß dann nur noch gute Argumente haben, damit das Gericht auch PKH bewilligt. Zweifel sind allerdings angebracht.

schleudermaxe  11.05.2019, 06:23

... eben, keine Cent gibt es bei so einer Sachlage/Vorgehensweise, die Literetur ist doch voll davon!

Hast du denn überhaupt eine Teilkasko-Versicherung. Diese ist bei Sturm zuständig.

Davon lese ich nichts

Für die Haftpflichtversicherung des Hängers ist die "höhere Gewalt" anzuwenden. Die zahlt also nicht.

Dafür würdest du auch keine Prozesskostenhilfe erhalten, weil der Prozess nicht zu gewinnen ist.

schleudermaxe  11.05.2019, 13:47

.... es gibt keine TK, so jedenfalls sein Kommentar.

Lass das über deine Teilkasko regulieren.

Vampire321  10.05.2019, 11:08

Das wäre der einfachste Weg...

ilovetoro 
Fragesteller
 10.05.2019, 11:08

Wessen Teilkasko?
ich habe für mein KFZ nur Haftpflicht - was der Unfallverusacher hat weiss ich nicht ... aber was "Teilkasko" damit zutun hat, ist mir nicht verständlich

NamenSindSchwer  10.05.2019, 11:13
@ilovetoro
Wessen Teilkasko?

Na deine, die du für das Auto abgeschlossen hast.

ich habe für mein KFZ nur Haftpflicht

Tja das ist dann natürlich doof, nicht wahr. Aber damit hast du dich ja bewusst dazu entschlossen, dass du solche Schäden aus eigener Tasche bezahlen willst. Entweder weil du genug Geld hast ein neues Auto zu kaufen oder weil du das Auto nicht zwingend brauchst. Einen anderen Grund kann es ja nicht geben, oder?

aber was "Teilkasko" damit zutun hat, ist mir nicht verständlich ,

Na die reguliert Sturmschäden.

GanMar  10.05.2019, 11:24
@ilovetoro
was der Unfallverusacher hat weiss ich nicht

Meines Erachtens liegt überhaupt kein Kraftfahrt-Unfall vor, sondern ein Sturmschaden. Verursacher ist der Orkan. Und der Verursacher ist nicht versichert. Man kann ihn auch nicht haftbar machen.

NamenSindSchwer  10.05.2019, 11:25
@GanMar

Das gilt schon als Unfall, allerdings greift hier eben §7 Abs. 2 StVG.

HoskevonBerg  10.05.2019, 11:26
@GanMar

Das wäre nur über die eigene Teilkasko oder Vollkasko regulierbar und das hat der FS nicht.

GanMar  10.05.2019, 11:30
@HoskevonBerg
Das wäre nur über die eigene Teilkasko oder Vollkasko regulierbar

So sehe ich das auch. Wenn der Halter/Fahrer des Anhängers sich jedoch einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hätte, also beispielsweise den Hänger nicht gegen Wegrollen gesichert hätte und dieser durch die Luftbewegung "in Fahrt" geraten wäre... Da hätte man ggf. noch eine Haftung konstruieren können.

DolphinPB  10.05.2019, 12:01
@ilovetoro

Sturmschäden an Deinem eigenen Fahrzeug werden durch Teilkasko abgedeckt.

LouPing  10.05.2019, 12:05
@DolphinPB

Der FS hat sein Fahrzeug nur Haftpflichtversichert.

DerHans  10.05.2019, 13:34
@ilovetoro

Grundsätzlich gilt Eigenversicherung vor Fremdversicherung. Und dass die Haftpflichtversicherung nicht eintreten muss, hast du ja bereits schriftlich.

DerHans  10.05.2019, 13:36
@GanMar

Orkanstärke ist Orkanstärke. Da ist die "höhere Gewalt" gegeben. Also kein Haftpflichtfall.

DerHans  10.05.2019, 19:52
@NamenSindSchwer

Es ist ein KFZ-Schaden. Einen Unfall kann nur ein Mensch haben.

NamenSindSchwer  10.05.2019, 20:54
@DerHans

Na klar...

Sturmschäden werden in der Regel über die Teilkasko/ Vollkasko geregelt.

Da es in dem Fall keinen Unfall im eigentlichen Sinn gab, sondern durch den Sturm der Schaden entstanden ist, ist es tatsächlich höhere Gewalt.

Leider teilst du erst sehr viel später mit, dass du dich bewusst nur für die Haftpflichtversicherung entschieden und keine Teil- oder Vollkasko hast. Was zwar im ersten Augenblick sicher kostengünstig ist, aber in den nun eingetretenen Fall ein Problem für dich sein wird.

Ich stimme den Vermutungen einer Anderer zu, dein Anwalt ist mehr auf das Geld aus, denn viel Erfolg steht hier nicht zur Aussicht.

Vielleicht solltest du zukünftig doch über eine Teilkasko und vor allem auch über einen Rechtsschutzversicherung nachdenken. Das kann am Ende jede Menge Geld sparen.

schleudermaxe  11.05.2019, 06:30

... oder den, der ihm den Abschluss verweigert hat, in Regress nehmen.

DerHans  11.05.2019, 16:49
@schleudermaxe

Teilkasko hat man ihm wohl sicher nicht verweigert. Jeder nimmt diese paar € Provision gerne zusätzlich mit.

Vielmehr wusste er es besser.

HoskevonBerg  12.05.2019, 06:01
@schleudermaxe

Wir leben nach wie vor selbstbestimmt und nicht nur dann, wenn es zum Vorteil ist.

Teilkasko verweigert kaum ein Vertreter, aber vielen ist es zu teuer oder sie haben die Kosten einfach überschätzt und versuchen auf die Art zu sparen.

schleudermaxe  12.05.2019, 06:15
@HoskevonBerg

... dann steht das ja so auch im Beratungsprotokoll, und wenn nicht, ist der Berater/Makler eben fällig!

HoskevonBerg  12.05.2019, 06:16
@schleudermaxe

Wir leben in Deutschland und nicht in den USA, hier gibt es die Beweisumkehr nicht.

schleudermaxe  12.05.2019, 06:18
@HoskevonBerg

... doch doch, schaue einfach mal in die Spielregeln und in den Ausdruck.

Der Marktführer z.B., dokumentiert diesen Nichtabschluss dann sogar zusätzlich im Versicherungsschein, fett gedruckt.

Warum wohl?