Wie muss ein Tagesordnungspunkt einer Eigentümerversammlung aussehen?
Liebe User, Zum einen muss ja die Einladung mit den Tagesordnungspunkten zu einer Eigentümerversammlung 2 Wochen vorher bei denEigentümern eingehen. Wie genau müssen denn die Eigentümer vor der Versammlung über die einzelnen Tagesordnungspunkte informiert werden. Wenn es zum Beispiel um den Beschluss eines Rechtsstreits geht und man dazu zuvor ein Gutachten hat anfertigen lassen. Muss dann den Eigentümern dieses relevante Gutachten auch bereits 2 Wochen vor der Versammlung vorliegen? Gelten für solch wichtige Informationen die gleichen Fristen? Oder anders gefragt kann ich am Tag der Versammlung einer Abstimmung zu diesem Punkt wiedersprechen wenn solch wichtige Informationen nicht rechtzeitig zur Einsicht vorgelegen haben? Danke
4 Antworten
Hallo mastoidesu03,
für einen TOP in einer Einladung sind die Unterlagen so ausreichend beizulegen, dass jeder Eigentümer IM VORFELD zu einer Entscheidung kommen können muss. Denke z.B. an den Fall, dass ein Eigentümer bei der ETV nicht anwesend sein kann und eine Vollmacht ausstellen muss. Er gibt dem Bevollmächtigten dann Anweisung, wie er in diesem Punkt für ihn abzustimmen hat. Wie soll er das tun, ohne entscheidungsrelevante Unterlagen zu kennen?
Zudem muss der TOP so formuliert sein, dass jeder Eigentümer die Frage eindeutig beantworten kann. Sobald das Gutachten Basis ist und nicht beiliegt, wie soll das dann gehen?
Liegt in Deinem Fall das Gutachten nicht bei, hast Du aber 14 Tage Zeit, dies beim Verwalter anzufordern. Also einfach nur passiv dasitzen und "schmollen" ist sicher nicht hilfreich für eine Disput in der ETV. ;-)
"Widersprechen" kannst Du immer, aber es zählt in Eurem Fall verm. der Mehrheitsbeschluss (?). In Deiner Frage willst Du m.E. eher wissen, ob Du einen Beschluss auf dieser Basis anfechten/stoppen kannst. Das sehe ich eher schwierig, ohne die Chemie in der ETG zu stören. Analog eines anderen Kommentars würde ich eher eine Verschiebung bis zur Prüfung (mit Fristsetzung für einen selbst und alle) und Entscheidung im Umlaufverfahren vorschlagen. Dann kannst Du Dich ja noch mit den anderen Eigentümern nach Studium des Gutachtens abstimmen.
Der Bezug auf den Beirat in ein paar Kommentaren ist so nicht richtig (siehe §29 WEG), er unterstützt nur in ausgewählten Bereichen die Verwaltung und muss KEINE Qualifikation aufweisen - auch nicht im Bereich Jura.
Beachte auch §27 (2) und (3) WEG bzgl. der Aufgaben des Verwalters.
Grüße
Oliver
Danke für das Lob ;-)
Kleiner Tipp aus eigener Erfahrung: bewerbe Dich als Beirat. Der Aufwand (ich bin in einer 8er-WEG) ist nun wirklich "überschaubar". Wenn es läuft, trifft sich der Beirat 1x im Jahr für die Prüfung "auf 'nen Kaffee". Du hast m.E. deutlich mehr Einfluss auf die Entscheidungen, da - aus praktischer Sicht - der Beirat durchaus "Stimmungsbildner" in der ETG ist.
Grüße und viel Erfolg
.... wenn es einen Beschluss für ein Gutachten gibt, wird sicherlich auch geordnet worden sein, wer so ein Ding zu bekommen hat.
So stufe ich die Lage ein.
Warum sollte ein Verwalter, auch noch auf seine Kosten, hier tätig sein müssen?
Wie werden denn bei Euch die Hausgeldabrechnungen abgehandelt?
Bekommen da etwa die ET auch alle Unterlagen incl. Rechnungen und Kontoauszüge/-belege nach Hause geschickt?
Gibt es bei Euch einen Beirat?
Sollte es keinen Beirat geben, Ihr als Eigentümer werdet jedoch erst während der Versammlung mit den inhaltlichen Fakten konfrontiert, würde ich bei Meinungsverschiedenheiten diesen Tagesordnungspunkt (mit einer Abstimmung) vertagen. Eine Entscheidung sollte dann auf einer neu angesetzten Versammlung getroffen werden.
Wenn es einen Beirat gibt, sichtet der die Unterlagen vorher ! Mfg.
Was bringt mir das als Eigentümer wenn der Beirat weiß was im Gutachten drin steht und ich es erst an der Eigentümerversammlung erfahre???
Termin beim Verwalter holen und guckst du Gutachten !
Ich glaube du hast die Frage nicht verstanden. Aber trotzdem danke
Ich denke schon ! Bei 4 eigenen Wohnungen und Sitz im Beirat ! Tippe ich mal auf Neueigentümer !
... und was hätte ich mit dem Beirat am Hut?
Vielen Dank für die sehr ausführliche, fundierte und gute Antwort