Tagesordnungspunkte in einer Eigentümerversammlung; Wird in jeder ordentlichen EV Jahresabschluss und Wirtschaftsplan beschlossen?

5 Antworten

Ja, es werden in jedem Jahr über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan abgestimmt. Eine Besprechung der Jahresbrechung findet nur sehr selten statt, da die Eigentümer ja im Vorhinein Zeit haben sich bei Fragen an den Verwalter zu wenden.

Über die Verwendung der Rücklage wird nur in konkreten Fällen und unter extra Punkten gesprochen. Will heißen, wenn im nächsten Jahr die Balkone erneuert werden sollen, dann gibt es dafür auf der Einladung einen eigenen Punkt und so eine Maßnahme würde nicht unter dem Punkt "Abstimmung über der Wirtschaftsplan" erfolgen. 

Es muss keine Diskussion stattfinden. Wenn eine stattfindet, kann über die vorgebrachten Themen aber kein Beschluss gefasst werden. Es dafür nur über die Punkte abgestimmt werden, die auch in der Tagesordnung in der Einladung genannt sind. Es ist nicht zulässig unter "Verschiedenes" einen Beschluss zu fassen.

Kommt in dieser Diskussion ein Punkt zur Sprache über den abgestimmt werden muss, so muss das entweder bis zur nächsten ordentlichen Versammlung im nächsten Jahr warten oder es wird dafür eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen.

Hallo Pacmade,

Vorab:

  1. google mal ein wenig, es gibt dazu einige Kommentare und Erläuterungen
  2. Wenn Du eine Wohnung gekauft hast (oder beabsichtigst), kann ich Dir nur empfehlen, die paar Paragraphen des WEG (Wohungseigentumsgesetz) durchzulesen. Das ist ganz interessant.Auf die Schnelle: https://dejure.org/gesetze/WEG/20.html und für die Versammlung speziell der §24.
  3. In unserer 8er-ETG (Vermieter und Eigennutzer) begehen wir VOR der Eigentümerversammlung das Objekt innen und außen. Soweit wir einen Sanierungsbedarf sehen oder ein Investition, wird diese in der ETV besprochen. Alternativ kann dies auch der Verwalter aufgrund seiner Erfahrung aus dem vergangenen Jahr vorschlagen (i.d.R. ist das bereits ein TOP in der Einladung. Wird etwas beschlossen, kann ein guter Verwalter bereits etwas zu Cirka-Kosten sagen. Danach wird noch entschieden, ob die Kosten über das Hausgeld oder die Instandhaltungsrücklage (IRL) beglichen werden sollen. Daraus ergibt sich dann schnell die Empfehlung, z.B. die Einzahlungen zur IRL zu erhöhen.

Falls Ihr einen Verwaltungsbeirat habt (kann ich nur empfehlen), dann prüft dieser die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan für das Folgejahr. Er berichtet bei dem Tagesordnungspunkt (TOP) über die Prüfung und gibt ggfs. eine Empfehlung. Anmerkung: Oft kommt bei diesem Thema die "Entlastung" der Verwaltung zur Abstimmung. Ein Verwalter hat darauf keinen Anspruch, die ETG gibt jedoch damit jede Haftung gegen den Verwalter aus der Hand. => macht für die ETG keinen Sinn.

Wichtig ist - und seit 2007 Pflicht -, dass der Verwalter die Beschlüsse chronologisch in einer separaten Beschlusssammlung führt. Auf das solltet ihr achten.

Die TOPs in der Einladung müssen so formuliert sein, dass jeder Eigentümer nur anhand von den Unterlagen der Einladung eine Entscheidung treffen kann. Ist er zur ETV verhindert, bevollmächtigt er sinnigerweise einen anderen Eigentümer und gibt diesem für die jeweiligen TOPs seinen Abstimmungswunsch vor. Die Vollmacht an die Verwaltung zu geben ist - sorry für andere Kommentare - schlichtweg Unsinn. Hast Du als Eigentümer ein Thema, so musst Du es rechtzeitig vor der Versendefrist der Einladung an den Verwalter geben und auch entsprechend gut formulieren.

Der TOP "Diskussion" ist natürlich nicht Pflicht. Es kommt hier und da auch vor, dass einzelne Eigentümer den Punkt nutzen, um sich "endlos" in der ETV "abzureagieren" (bei uns ist das z.B: noch nie der Fall gewesen). Auf der anderen Seite ist der TOP aber wichtig, da man dort auch neue Themen oder auch Aufgaben an die Verwaltung oder den Hausmeister formulieren kann. Ach z.B. Themen aus der vorgehenden Begehung des Objektes.

Jetzt wird es etwas juristisch (ich bin keiner, aber im Beirat):

Es wird grundsätzlich bei Beschlüssen unterschieden, ob diese anfechtbar sind oder sogar nichtig. Insofern kann man sehr wohl im Bereich der Diskussion Beschlüsse fassen. Wenn die Mehrheit der bei der ETV anwesenden Eigentümer etwas beschließt, kann aber ein Abwesender dagegen vorgehen, er konnte ja im Zuge seiner Vollmacht nicht mit entscheiden. Wir haben regelmäßig kleinere Beschlüsse unter "Diskussion" und in 15 Jahren gab es nie ein Problem.

Man kann aber auch Punkte im Nachgang im Umlaufverfahren abstimmen, also nicht erst bis zur nächsten ETV warten.

Zum Abschluss noch eine Frage/Hinweis: Habt ihr eine Gemeinschaftsordnung mit Öffnungsklausel? Falls nein, lies Dich mal ein - es lohnt sich auf die Dauer.

schleudermaxe  23.11.2017, 08:03

... wirklich Mitglied im Beirat? Und so neben der herrschenden Meinung?

Beispiel: Wie soll das gehen, Beschluss im Umlaufverfahren, wenn der diesbezügliche TOP gar nicht vorhanden ist?

Zudem hat ein Beirat nichts zu berichten, allenfalls der Vorsitzende, oder?

.... nein, so jedenfalls meine Erlebnisse.

Und wenn denn Eigentümer etwas besprechen möchten, können die sich ja auch so zum Kaffee oder so treffen. Warum muss da der Verwalter mithören müssen?

schleudermaxe  23.11.2017, 08:08

NS. Bei uns sind auch alle Versammlungen "ordentlich", sollte ein ET oder der Verwalter unordentlich arbeiten/abliefern, heilen wir das sofort, damit es wieder ordentlich ist.

Wenn der Verwalter ausreichend Vollmachten hat, ist es vollkommen bedeutungslos, ob du zur Versammlung erscheinst oder nicht.

oklein  23.11.2017, 01:09

Entschuldigung, aber der Kommentar ist Unsinn.

Nach dem Prinzip: "Wenn Du zu viel Geld hast, gib es mir und gib mir eine Vollmacht ..."

lesterb42  23.11.2017, 08:16
@oklein

Nur weil du ggf. andere Erfahrungen gemacht hast als ich, ist mein Kommentar kein Unsinn.

Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, ja.

Diskussion am Ende auch, aber es muss nichts sofort beschlossen werden. Oft muss man ja auch noch weitere Infos holen. Das wird dann ggf. in der nächsten Sitzung aufgenommen.