Wie lange muß ich rückwirkend der ARGE die Nebenkostenabrechnung vorlegen, gibt es eine Verjährung?

2 Antworten

Wenn ich das richtig verstehe, ist eher durch einen Zufall heraus gekommen, daß Du ein Guthaben bei den Neben- oder Heizkosten hattest und das Geld mußtest Du dann zurück zahlen? Abgesehen davon, daß es mich wundert, daß das Jobcenter nicht JEDES Jahr die Abrechnung verlangt (immerhin kann sich ja immer ein Guthaben ergeben haben), kann bis zu 10 Jahren rückwirkend geprüft werden, da es - falls es weitere Rückzahlungsansprüche gibt - aus meiner Sicht Forderungen aus unerlaubter Handlung wären, für die die Verjährungsfrist des BGB anwendbar ist. Und diese beträgt in diesem Fall 10 Jahre.

Wenden Sie sich am Besten an einen Anwalt. Auch beim Tachles e.V. wird man Ihnen helfen können. Mir wollte man auch Heizkosten aufbrummen. Mein Anwalt, teilte Denen dann aber mit, das Die sich vor Ort selber erkundigen müssten ob da nicht Mehrbedarf, existiert. Meine Wohnung ist von 3 Seiten Aussenwand umgeben. Und im Bad, hat der Zimmermann 2 Löcher gelassen, da der Vermieter, sich ein richtiges Fenster; sparte. Nun ein Halbes Jahr, durfte ich blöde hin und her rennen, bis die ARGE Unternehmung; aufgeben musste.