Wie lange ist es zumutbar ohne Auto?
vor ca. 1 Monat hatten wir einen Unfall (ich war nur Beifahrerin), zum Glück aber ohne Personenschaden. Die Polizei war dennoch da und meinte die Schuldfrage sei eindeutig. Auch ich habe direkt nach dem Unfall den Unfallgegnern die Frage gestellt, wie sie die Schuldfrage sehen, wobei der „nette“ Herr schon zugegeben hat, dass er Schuld sei.
Soweit so gut. Unser Auto wurde in die Werkstatt geschleppt und von einem Gutachter der Gegnerversicherung begutachtet. Dann tat sich mal eine ganze Woche nichts. Auf Nachfrage wurde uns dann mitgeteilt, dass die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten des anderen Unfallautos unserer Versicherung zugeschickt hätte. Nunja, die Kosten wurden natürlich zurückgeschoben, da ja der andere Schuld war.
Dann hat sich wieder 2 Wochen nichts getan...die Werkstatt durfte auch noch nicht mit der Reparatur beginnen, da der Schaden noch nicht freigegeben wurde.
Nach einigen Telefonaten und etwas Druck kam dann raus, dass der Unfallgegner nun einen Rechtsanwalt einschaltet, weil er die Schuldfrage anders sieht?! Das haben wir natürlich nicht so hingenommen und uns auch einen Anwalt genommen. Seit 1 Woche „streiten“ nun die Anwälte miteinander.
Meine Frage ist nun, wie lange ist es dem Fahrer in dessen Wagen ich saß zumutbar, ohne Auto zu bleiben? Immerhin muss er ja auch täglich zur Arbeit usw.
Nebeninfo: laut Werkstatt wird alleine die Reparatur im besten Fall 2 Wochen dauern. Da unter den Anwälten derzeit keine Einigung in Sicht ist, wird sich das noch in die Länge ziehen.
noch eine Info: wir wohnen am Land. Da ist nix mit öffentlichen Verkehrsmittel, Fahrrad oder so.
5 Antworten
Du kannst das fahrzeug ja reparieren lassen und die Rechnung vorstrecken... dann klagst du auf Erstattung
habt ihr keinen anwalt? Der könnte dir weiter helfen
was hat das Gutachten denn für einen Schaden errechnet?
etwa 12.000€, bei einem Listenwert des Autos von rund 13.000€
Das ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden.
Nein, ist es nicht. Weil 12.000 kleiner ist als 13.000.
Wie hoch ist denn der Restwert?
denn wenn Restwert + rep kosten > wiederbeschaffungswert IST es ein wirtschaftlicher Totalschaden
du bekämst dann den wiederbeschaffungswert minus Restwert minus 19% der rep kosten ...plus Leihwagen Pauschale für die kalkulierte Zeit der Reparatur, Unkosten Pauschale ...
denn wenn Restwert + rep kosten > wiederbeschaffungswert IST es ein wirtschaftlicher Totalschaden
Das wäre es nur bei fiktiver Abrechnung. Da ja offensichtlich repariert werden soll, ist es kein Totalschaden. Bei WBW von 13.000€ könnte bei nem Haftpflichtschaden sogar bis 16.900€ noch repariert werden (130% Regelung).
der Schaden liegt unter dem Listenpreis, also wird er laut Versicherung noch repariert. Der Schaden ist unter anderem so hoch, da beide Achsen getauscht werden müssen.
Tja dann sieh es wie du möchtest, aber wer das reparieren lässt ist selber schuld.
Auch da bist du ganz schnell mit eingerechneter Wertminderung.
Aber wie auch immer, es steht ja nicht mal fest das der Schaden überhaupt reguliert wird.... Von daher lohnt es sich nicht darüber zu spekulieren.
Bei dieser Schadenhöhe würde ich persönlich auch nicht reparieren lassen. Ändert nichts an der Tatsache, dass es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
so wahr!
an DEM Wagen hätte ich keinen Spaß mehr... und ‚unfallfrei‘ ist der auch nicht mehr
Um es abzukürzen... Du hast Recht 😏
Kann man entscheiden, ob man den reparieren lässt oder sich das Geld auszahlen lässt? 🤔 würde es die Möglichkeit geben, nur das Geld zu bekommen, würde der Unfallwagen nämlich ganz schnell auf den Schrott wandern. 😅
Uns wurde nämlich nur mitgeteilt, dass er kein Totalschaden ist und daher repariert wird (irgendwann zumindest....ach, diese Ironie 🙄).
Du kannst dir den Schaden abzgl. der mwst auch auszahlen lassen und entscheidest selber was du mit dem Wagen machst
Zwingt dich ja keiner aufs Auto zu verzichten. Kannst dir gerne nen Mietwagen nehmen. Natürlich erstmal auf deine eigenen Kosten. Oder den Reparaturauftrag erteilen. Der Gutachter sollte ja die Schäden dokumentiert haben.
Solange die Schuldfrage nicht geklärt ist, wirds halt auch kein Geld geben. Das kann dauern, gegebenenfalls bis zum Gerichtstermin.
Die Werkstatt darf leider gar nichts an dem Auto machen (auch nicht auf unsere Rechnung), da wegen des Streits eventuell nochmal begutachtet werden muss.
Mietwagen wäre natürlich toll, vor allem wenn jetzt der Herbst kommt und die Übergangslösung nicht mehr so prickelnd ist, aber sollte es darauf hinauslaufen, dass uns doch eine Teilschuld angehängt wird, bleiben wir halt auf den Kosten sitzen, was auch nicht ok ist, finde ich.
Laut einem befreundeten Anwalt (der allerdings nicht in den Fall involviert ist), wird der Fall einfach ein Battle der gegnerischen Anwälte...der bessere Anwalt wird gewinnen, leider.
Dem steht direkt ab dem ersten Tag ein Leiwagen zu oder eben ein Nutzungsausfall, falls dann tatsächlich der andere Verkehrsteilnehmer die Schuld bekommen sollte.
Auch muss man mit der Reparatur nicht unnötig lange warten. Die Kosten muss bis zur finalen Klärung der Schuldfrage natürlich erstmal von dem Eigentümer getragen werden.
Leider dürfen wir das Auto nichtmal auf (vorerst) eigene Rechnung reparieren lassen, da es aufgrund des aufrechten Rechtsstreits wahrscheinlich nochmal begutachtet werden muss. :-(
Das verstehe ich nicht, nimm die eigene VK und setze dem Gegner den Schaden/die Mehrkosten sowie die SB in Rechnung.
Vollkasko haben wir keine..würde sich für dieses Auto nicht auszahlen. Wir dürfen das Auto eben auch nicht auf eigene Rechnung reparieren lassen und uns dann das Geld zurückholen, weil die Werkstatt das Auto nicht reparieren darf (da aufgrund des Rechtsstreites wahrscheinlich nochmal begutachtet werden muss).
dein Anwalt sollte aber doch wissen, wie sich das in deiner Situation mit einem Leihwagen verhält.
Alles was hier von Usern mit Halbwissen (dazu zähle ich auch mich) so geschrieben wird, ist eigentlich Job deines Anwaltes, es dir zu erzählen bzw. zu erklären.
Oder du hast den falschen Anwalt beauftragt.
das Auto darf leider nichtmal auf eigene Rechnung repariert werden, da es wahrscheinlich aufgrund des aufrechten Rechtsstreits nochmal begutachtet werden muss.
Einen Anwalt haben wir schon, aber leider schaltet die Gegenseite auf Stur.