Wie lange hat man Zeit einen Mahnbescheid vom Gericht zu zahlen?

4 Antworten

Es gibt keine Fristen und es gibt auch keinen "Zwang", das zu bezahlen.

Wenn überhaupt gibt es nur eine Frist von 2 Wochen, um die Folge (Vollstreckungsbescheid und dann später auch Pfändungen) zu vermeiden. Wenn man also in den 2 Wochen bezahlt, sollte man dem Mahnbescheid komplett widersprechen (Ziffer 2 auf dem Widerspruchsformular) und ggf. den Vermerk "bezahlt am XX.XX.XXXX" handschriftlich ergänzen, damit die Sachlage klar ist.

Aber wie gesagt ist das keine wirklich harte Frist. Wer es nicht zahlen kann und auch sonst nichts Pfändbares hat, der kann halt nicht zahlen. Punkt aus.

Ich glaube, es sind zwei Wochen in denen Du entweder die Forderung aus dem Mahnbescheid bezahlts, oder (wenn du nicht zahlen willst) dagegen bei Gericht Widerspruch einlegen kannst.

Das müsste Dir Dein Mahnbescheid aber eigentlich alles sagen.
Musst Du mal lesen.

Kin90 
Fragesteller
 13.01.2017, 14:20

Keine Angaben zum Zeitraum.Nur das er bezahlt werden muss.

mepeisen  13.01.2017, 15:23
@Kin90

Rechts unten in der Belehrung stehen durchaus die zwei Wochen drin.

den bezahlst du garnicht.

die schulden hast du bei einem gläubiger. das gericht hat auch nicht geprüft ob die fordferung begründet ist.

da solltest du dich an den gläubiger wenden

LuckyStreik  13.01.2017, 15:45

Das Gericht hat den Anspruch nicht geprüft, und schickt Dir auf Betreiben des Gläubigers hin, einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Falls Du widersprechen willst, dann tu das auf jedenfall vor dem Gericht, das Dir diesen Mahnbescheid geschickt hat, und wende Dich vielleicht erst in zweiter Linie an den Gläubiger.
Solltest Du nicht fristgerecht widersprechen (und zwar, wie gesagt, beim Gericht), dann bekommt der Gläubiger einen juristischen Titel (= Anspruch) auf die Zahlung, ohne dass er weiter vor einem Gericht klagen muss. Er kann Dir dann sofort einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen.

Fristen keine.

Zahlen sofort komplett.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt kann er Ratenzahlung bis zu 6 Monaten in Raten zulassen (Niedersachsen)

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914