Wo den mahnbescheid widersprechen bzw. zurückschicken?
Ich habe ein Mahnbescheid von KSP bzw. von einem Gericht erhalten. Meine frage hier: Ich wohne in Hamburg, die KSP auch. Warum ist der Mahnbescheid vom Amtsgericht Berlin Weeding zugestellt worden und sollte ich den Widerspruch in meiner Stadt abgegeben, also Hamburg oder es zurück zum Amtsgericht Berlin weeding zurückschicken?
3 Antworten
Der Widerspruch geht zunächst an das AG welches den Mahnbescheid ausgegeben hat. Von dort aus wird dann, wenn erforderlich an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Die Anschrift vom AG Wedding findest du hier: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/
Hallo Samimhilftgerne
im Kopfbogen wirst du eine vollständige Adresse finden.
Postalisch könnte das Amtsgericht eine Postfachnummer haben. Das reicht im Zusammenhang mit der Postleitzahl und wäre die richtige Adresse.
Wenn du Zweifel am Absender hast, rufe bitte das Amtsgericht an und nutze dafür nicht die im Brief genannte Telefonnummer!
Grüße
Jens
Das Amtsgericht Berlin Wedding ist zuständig, wenn der Antragsteller im Mahnverfahren in diesem Gerichtsbezirk seinen Gerichtsstand hat (§ 688 Abs. 2 S. 1 ZPO) oder in Deutschland keinen Gerichtsstand hat (§ 688 Abs. 2 S. 2 ZPO). Beides scheint hier nicht der Fall zu sein.
Dennoch musst du den Widerspruch an das Amtsgericht Berlin Wedding schicken (§ 694 Abs. 1 ZPO). Die Postanschrift lautet:
Amtsgericht Wedding
Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg
13343 Berlin
Zurück nach Berlin.
Danke und wenn da keine Hausnummer steht, sondern nur die Straße, ist es trotzdem okay das per Post zu schicken? Mit Strasse meine ich die Nummer und Strasse vom Amtsgericht