Wie lange dauert ein Verfahren zwecks Sorgerechtsübertragung?
Ihr Lieben,
weis jemand wie lange ein Verfahren zur Sorgerechtsübertragung dauert, im Durchschnitt? Der Vater der Tochter meiner Schwester will sein geteiltes Sorgerecht nicht mehr und will es an meine Schwester abgeben, sodass sie das alleinige Sorgerechh hat. Dies steht auch schwarz auf weiss in einem Schreiben seines Anwaltes. Am 07.03. ging der Antrag des Anwalts meiner Schwester beim Amtsgericht ein. Vorallem, was kommt noch auf meine Nichte und meine Schwester zu, müssen die beiden noch Gespräche mit dem Jugendamt/Psychologen/etc. führen? Oder ist das eine eindeutige Sache da er sein halbes Sorgerecht "abtreten" will?
Danke für Eure Infos, Anna
2 Antworten
überhaupt nicht lange. der antrag wird beim gericht gestellt. beide eltern erscheinen dort, sagen aus was sie darüber zu sagen haben. der richter trifft die entscheidung und übergibt deiner schwester das alleinige sorgerecht.
wenn sich beide eltern einig sind ist das völlig komplikationslos, nur etwas teuer. eine generallvollmacht hätte auch aucha ausgereicht und wäre kostenfrei gewesen.
in der regel werden beide kurz gehört, die sache wird "verhandelt", gesprochen und beschlossen. ob der richter einem schrifltichen verfahren zustimmt ist fraglich, kann vorkommen. der streitwert sind 3000 euro in solchen sachen. wer die kapelle ruft, der zahlt sie auch.
wenn sich beide einig sind, braucht keiner die besseren karten haben. wenn er es nicht mehr will, zieht er seine zustimmung zurück u. das verfahren wird abgewiesen, da es keinen grund gibt alleiniges sorgerecht zu geben.
Das geht in einem Rutsch, sobald der Gerichtstermin da ist.
Kommt halt darauf an, wie viel am Gericht los ist.
Und der Vater muß halt einverstanden bleiben...
warum ist das denn teurer wenn sich beide einig sind? ist das ganze verfahren dann nicht quasi kürzer und einfacher, somit weniger aufwand? ist es standard das beide dabei befragt werden oder kann es auch mal sein das es lediglich ein schriftliches verfahren sein kann? sowas stand nämlich in dem antrag, das die möglichkeit darauf besteht, irgendwie so war das. was würde denn passieren wenn er seine eminung nun doch ändern sollte im laufenden verfahren, hat meine schwester dann trotzdem die besseren karten?