Kann ich den Vater aus dem Sparbuch austragen lassen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, kannst du das der Sparkasse mitteilen und er kann dann nicht mehr an das Konto. Geh mit dem Beschluss zur Bank und dann wird das so vermerkt bzw. geändert.

Ihn also gewisser maßen austragen lassen.

das geht natürlich nicht. ihr habt das sparbuch zusammen erööffnet und könnt es auch nur wieder so kündigen. Du kannst ein neues eröffnen und da dann auch selber einzahlen oder abheben. beim gemeinsam eröffneten kannst du nur das machen was ihr gemeinsam dort vereinbart habt. Wenn vereinbart wurde das jeder alleine Geld abholen kann dann kannst du das machen. Wurde vereinbart das Abhebungen nur gemeinsam mit beiden Unterschriften gehen dann kannst du das nicht einfach ändern.

Das alleinige Sorgerecht berechtigt dich nicht Verträge aus der Vergangenheit die ihr beide geschlossen habt zu verändern. Alleine kannst du nur neue Verträge für euer Kind eingehen.

smartie170883 
Fragesteller
 05.09.2014, 10:49

Es ging sehr wohl... Ist alles erledigt..

martinzuhause  05.09.2014, 13:33
@smartie170883

kann ja sein das die bank das gemacht hat. allerdings kann der vater der bank da probleme machen weil sie einen vertrag den er abgeschlossen hat geändert hat ohne seine zustimmung.

smartie170883 
Fragesteller
 06.09.2014, 17:04
@martinzuhause

Naja der Vater wird da kein Theater machen, er hat die Unterschrift zur Eröffnung ja auch nur widerwillig gegeben weil er es da noch musste.. er will damit ja nix mehr zu tun haben.. deshalb hat er mir ja auch das alleinige Sorgerecht gegeben,..

Menuett  05.09.2014, 12:53

Selbstverständlich kann sie mit der alleinigen Sorge Verträge aus der Zeit der gemeinsamen Sorge ändern.

Gerade dieses "Feature" ist ja ein wesentliches bei der alleinigen Sorge. Mit der kann sie alles ändern, was vorher war.

martinzuhause  08.09.2014, 08:27
@Menuett

der vertrag wurde von beiden eltern geschlossen. daran ändert das alleinige sorgerecht nichts. verträge die von mehreren personen gemeinsam geschlossen werden können auch nur gemiensam geändert werden - es sei denn ein gericht entschiedet etwas anderes - war da eher unwahrscheinlich ist.

genausowenig ist es möglich das sich einer einfach aus einem gemeinsam geschlossenem kreditvertrag austragen lässt weil er nicht mehr zahlen möchte und der andere das alleine machen soll.

wenn die bank da einen vertragspartner streicht ist das ihr problem wenn der dann irgendwann dagegen klagt.

Sollte es nicht möglich sein, dass der Vater aus dem Sparbuch gestrichen wird, dann errichte einffach ein neues und bezahl das Guthaben des alten Sparbuchs auf das neue ein.

smartie170883 
Fragesteller
 04.09.2014, 20:25

Ja das würde ich dann als nächsten Schritt in Angriff nehmen, erhoffe mir aber das er einfach ausgetragen werden kann..

elijahfan  04.09.2014, 20:31
@smartie170883

Wär natürlich die einfachere Variante.

smartie170883 
Fragesteller
 04.09.2014, 20:32
@elijahfan

Na vielleicht geht's ja noch leichter und die tragen den einfach aus ;-)

elijahfan  04.09.2014, 20:33
@smartie170883

Einfach durchstreichen - und weg ist er :-)

martinzuhause  04.09.2014, 21:46
@elijahfan

und das Sparbuch ist dann erst mal ungültig. Beide haben zusammen einen Vertrag mit der Bank unterschrieben - den können dann auch nur beide gemeinsam kündigen.

elijahfan  04.09.2014, 22:24
@martinzuhause

Daher mein Vorschlag, das Guthaben einfach auf ein neues Konto einzahlen, diesmal ohne Vater. Es müssen vielleicht noch 5 Euro auf dem Konto bleiben, aber das dürfte ja wohl nicht das Problem sein.

ja das geht. du gehst zum jugendamt, holst dir eine sogenannte negativbescheinigung über alleiniges sorgerecht und gehst zur bank. dort lässt du den kv austragen.

Menuett  05.09.2014, 12:51

Warum sollte sie sich eine Negativbescheinigung vom Jugendamt holen, wenn sie doch den richterlichen Beschluss hat?

nanadann  06.09.2014, 14:09
@Menuett

weil ein beschluss immer älter wird^^ und ein negativbescheid vom jugendamt den aktuellen ist-zustand wiederspiegelt. drum er auch nicht älter als 6 wochen sein soll in den meisten angelegenheiten.

smartie170883 
Fragesteller
 06.09.2014, 17:01
@nanadann

Naja der Beschluss ist vom letzten Monat und hat vollkommen ausgereicht..

Wer nicht Willens ist eine Familie zu sein , muß das gemeinsam in allen Angelegenheiten veranlassen. Demzufolge muß diese finanzielle Vorsorge auch gemeinsam gewechselt werden .

Menuett  05.09.2014, 12:52

Sie ist alleinsorgeberechtigt.