Wie lange darf ich als auszubildender Koch arbeiten?

3 Antworten

Das Jugendarbeitsschutzgesetz besagt, dass Arbeitszeiten mit 15, 16 und 17 Jahren eine bestimmte Dauer nicht übersteigen dürfen.

Diese liegt bei 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche. Eine Ausnahme für diesen Fall kommt zum Tragen, wenn die Arbeitszeit an einzelnen Tagen unter 8 Stunden fällt. Dann kann die Beschäftigungszeit an den übrigen Werktagen entsprechend auf 8,5 Stunden erhöht werden. Ansonsten ist das Jugendarbeitsschutzgesetz bei der Arbeitszeit von Halbwüchsigen sehr strikt.

Denn auch durch die Pausenregelung werden genaue Vorgaben gemacht. Liegt eine Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden vor, muss in jedem Fall eine 30-minütige Pause erfolgen. Fällt die Beschäftigungszeit der unter 18-Jährigen noch länger aus, muss die Ruhepause sogar 60 Minuten betragen. 

Jarvinmeise 
Fragesteller
 06.01.2018, 01:37

Ok danke für diese ausführliche Antwort ☺

BMW2017  06.01.2018, 01:40

wie es aber praktisch umgesetzt wird, ist die Frage.

Mit 17 maximal 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden in der Woche, aber als Koch wirst du oft deutlich mehr arbeiten müssen.