Wie lange darf die Schule mein Handy behalten trotz Volljährigkeit?

11 Antworten

Hallo goldeneye,

zunächst einmal hast Du recht damit, dass es sich bei Deinem Mobiltelefon um Dein Eigentum handelt. Und Dein Eigentum darf Dir nur aufgrund eines Gesetzes (zweitweise) weggenommen werden. Jetzt ist in NRW so, dass das Schulgesetz eindeutig festlegt:

Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorherigerBenachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. 

§53 Abs.2 S.1 SchulG NRW (meine Hervorhebungen)

Das heißt, dass hier in NRW die zweitweise Einziehung des Mobiltelefons gestattet ist. Die genaue Ausgestaltung mag die Schulkonferenz in eigenem Benehmen festlegen, dabei handelt es sich aber nur um eine untergeordnete Regelung. Prinzipiell gilt für erzieherische Einwirkungen, dass sie angemessen, erforderlich und geeignet sein müssen, um das aufgetretene Fehlverhalten abzustellen. Die Einziehung des Handys bei Unterrichtsstörungen, also auch das Klingeln desselben im Unterricht, ist eine solche.

Entweder kann die Schulkonferenz hier allgemeine Richtlinien festlegen, nach denen grundsätzlich zu handeln ist, oder die Entscheidung über die Entziehungsdauer obliegt der jeweiligen Lehrkraft. Bei einem einmaligen Klingeln im Unterricht würde wohl eine Entziehung für zwei Wochen für unangemessen erachtet werden, aber bei wiederholtem Stören oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung könnte sogar eine so lange Entziehung legitim sein.

Die meisten Schulen allerdings beschränken sich bei der zeitweisen Wegnahme auf die Rückgabe nach einem oder drei Tagen, bzw. am Ende der Schulwoche, je nach Schwere der Störung. Und weiterhin haben die meisten Schulen in ihren Hausordnungen eine Regelung, dass Mobiltelefone wie alle anderen elektronsichen Geräte während des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände ausgeschaltet zu sein haben. Wenn Dein Handy also im Unterricht klingelt, hast Du bereits zweifach gegen die Schulordnung verstoßen und die zweitweise Wegnahme ist berechtigt und erlaubt...

Viele Grüße



auch wenn du volljährig bist, stellt die schule die regeln auf. wenn die regel lautet "kein handy, ansonsten eine woche weg" ist das eben so. halt dich an die regeln dann passiert auch deinem handy nichts.

Eigentlich wird das bis nach der Stunde, spätestens nach Schulschluss im Sekretariat einbehalten.

1 Woche ist eher unüblich, rede mal mit deinem Direktor darüber, wie das laut Schulordnung gehandhabt wird.

Ich hab mein Handy immer auf lautlos, dann passiert nichts und du wirst in deiner Freizeit nicht von Anrufen genervt.

Solltest Du das Handy für äußerst dringende Anrufe benötigen (Krankheit, ärztliche Vorsorge usw), dann rede mit dem Schulleiter darüber. Er wird verstehen, dass in einem Notfall ein Handy nicht über Tage weggeschlossen werden kann.
Trifft dieses aber nicht zu, dann gilt die Schulordnung.

Die Schulordnung stellt sozusagen die AGBs der Schule dar. Dadurch, dass du die Schule besuchst, hast du sie automatisch akzeptiert. Das hat mit deinem Alter und deinem Eigentum nichts zu tun. Was du machen kannst, ist, von der Schule abgehen. Dann hat die Schulordnung für dich keine Bedeutung mehr.

HeinrikH  16.12.2015, 11:06

Die Schuldordnung ist dem Gesetz untergeordnet

Schuhu  16.12.2015, 11:09
@HeinrikH

Welchem Gesetz? Es gibt kein Gesetz, das regelt, dass du dein Handy am Ende des Unterrichts wiederbekommst. Wenn es konfisziert wird, bleibt es ja dein Eigentum, ist nur vorübergehend nicht in deinem Besitz. Was, wenn der Groß-Dealer schreit: "Die drei Kilo Koks sind doch mein Eigentum. Das darf die Polizei mir doch nicht wegnehmen! Es gibt doch Gesetze!"?

quanTim  16.12.2015, 11:09
@HeinrikH

und wenn die schulordnung ein handyverbot vorscheibt, dann wiederspricht sie dem gesetzt damit nicht.
Die schule hätte dann, wenn ich mich recht erinnere sogar die erlaubnis das handy in polizeiliche verwahrung zu geben.
Das sie es nur bis ende der woche einbehält ist da sogar relativ kolatn.
Allerdings würde ich mir eine quittung ausstellen lassen.

HeinrikH  16.12.2015, 11:14
@Schuhu

Es gibt einen Unterschied zwischen einem Handy und Koks, denn der Besitz von koks ist grundsätzlich illegal.

Ein Handy jedoch nicht. Außerdem hat eine Schule nicht die selben Rechte  und Aufgaben wie die Polizei.