Wie lange bin ich mit EVB Nummer versichert?

5 Antworten

Die Versicherung erlischt nicht automatisch. Das teilt Dir die Versicherung dann schon noch vorher mit. Aber Du hast auch keinerlei Vorteil davon, wenn Du so lange wartest! Warum also noch warten?

natascha70  15.07.2013, 10:04

Die Versicherung erlischt sogar rückwirkend ;-)

SaVer79  15.07.2013, 10:13
@natascha70

Richtig! Aber auch das geschieht nicht automatisch nach 2 Wochen! Darüber muss die Versicherung informieren!

natascha70  15.07.2013, 10:15
@SaVer79

Das muss sie nicht ;-)

SaVer79  15.07.2013, 10:17
@natascha70

Doch das muss sie und das tun die auch sehr regelmäßig. Denn auch die vorläufige Deckung erlischt nur mit Kündigung. Das steht so oder so ähnlich in den AKB drin

Anders ist das nur, wenn man den Erstbeitrag nicht zahlt. Das dürfte hier aber nicht relevant sein, da dazu erstmal ein Police vorliegen müsste

Mit Datum der Zulassung hast du nun die vorläufige Deckung für eine Haftpflicht Versicherung. Wenn du dich garnicht kümmerst, wird irgendwann die Zulassungsstelle informiert und die Versicherung erlischt rückwirkend ab Beginn. Wie viel Zeit dazwischen vergeht ist sehr unterschiedlich. Es kommt auf die Arbeitsweise der Gesellschaft an. Bei manchen geht das innerhalb von 14 Tagen, andere brauchen monatelang.

Jedoch hast du ein anderes Problem. Du verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wenn du ohne ein versichertes Kennzeichen durch die Gegend fährst. Im Schadenfall wirst du in Regreß genommen, keine Gesellschaft möchte dein Auto mit Schaden neu versichern und wenn du richtig Pech hast (Personenschäden, Umweltschäden), dann bist du auf Jahre Pleite.

Der Vertrag (und Versicherungsschutz) kommt erst zu Stande, wenn ein Antrag aufgenommen wurde, wenn die Police kommt und du dann rückwirkend ab Beginn die Prämie bezahlst. Vorher nicht. KFZ ist heiß, geh mal davon aus, daß sich die Versicherer immer winden, wenn sie einen Schaden bezahlen sollen.

Hallo FT577,

sollte dir ein vorläufiger Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz genügen, dann kannst du dir ein paar Tage Zeit lassen! Hast du jedoch ein neues oder neuwertiges Auto zugelassen, dann solltest du dich sputen mit dem Versicherungsvertrag, falls du einen Vollkaskoschutz willst für dein teures "Heiligsblechle" - diesen gibt es nur auf Antrag und damit du dann ab sofort Deckungsschutz hast, muß dies am Ende des Antrages genauestens schriftlich festgehalten werden mit Beginndatum u. -uhrzeit, die Höhe deiner SB und der Unterschrift des Versich.bevollmächtigten! Ganz wichtig für neue u. neuwertige Fahrzeuge wegen einem evtl. Eigenschaden!!!
Gruß siola

Also so, wie ich das in Erinnerung hab, kriegt man die EVB-Nummer erst, wenn man die Versicherung schon abgeschlossen hat oder wenn zumindestens die Eckdaten schon hinterlegt sind

nessms  15.07.2013, 10:18

Nein, die EVB ist die frühere Doppelkarte. Du hast im Regelfall noch keinen Vertrag, wenn du eine EVB bekommst.

HauptagenturKS  15.07.2013, 21:03
@nessms

Du kannst noch gar keinen Vertrag bei Erhalt der eVB haben. Die eVB wird dir VOR Zulassung ausgestellt das dein Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann. Anschließend musst du dich mit der ausstellenden Versicherung in Verbindung setzen. Erst dann wird der Antrag aufgenommen, dieser führt zum Vertrag...

Zur Frage: Dein Auto wird NICHT automatisch abgemeldet sondern dein Kennzeichen wird dir nach 6 Monaten entzogen. Damit erlischt deine Versicherung und du verstößt gegen die Versicherungspflicht. Dann gute Nacht bei einem Schaden ;-)

Du warst doch schon bei der Versicherung und hast daraufhin die Elektronische Versicherungsbestätigung - Nr. erhalten. Die muss bei der Anmeldung des Autos angegeben werden. Damit ist alles getan.

kim294  15.07.2013, 12:30

Nein, ist es eben nicht! Wenn man bei Erhalt der EVB (geht übrigens auch problemlos per Telefon) noch nicht endgültig durchgesprochen hat, wie der Versicherungsschutz sein soll oder auch noch keine Daten hatten, muss nach Anmeldung beim Straßenverkehrsamt noch ein endgültiger Vertrag gemacht werden. Und dazu muss man sich noch mit der Versicherung in Verbindung setzen.