Ist man durch die Evb-Nummer versichert?

4 Antworten

Da kann aber etwas nicht stimmen.

Meine Versicherung stellt ohne Unterschrift des Kunden gar keine Bestätigung über einen Vertrag aus.

Gibt es schon einen (Änderungen/Fahrzeugwechsel), gibt es ja auch eine (ggf. alte) Unterschrift und das neue Fahrzeug ist aktuell so versichert, wie das alte, also auch die Eigenschäden.

Viel Glück.

siola55  11.01.2016, 10:59

Meine Versicherung stellt ohne Unterschrift des Kunden gar keine Bestätigung über einen Vertrag aus.

Sorry, lieber schleudermaxe, es gibt auch noch andere Versicherer als die . . . !

schleudermaxe  12.01.2016, 06:32
@siola55

Das ist doch alles ausgeseungen. Wie kann eine Versicherung etwas bestätigen, was es gar nicht gibt. Lasse es einfach gut sein, denn bei Deinen Firmen ist es doch schon immer so, auch bei der KRAVAG.

Mit der Vergabe der EVB-Nummer übernimmt die Versicherung eine vorläufige Deckungszusage in der Haftpflichtversicherung. Du bist also vorläufig versichert bis zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. Diesen Versicherungsvertrag solltest Du allerdings recht zeitnah abschließen. Ansonsten kann es nämlich passieren, dass Dich die Versicherung ablehnt und dies den Straßenverkehrs-behörden mitteilt. Dann wird Dein Fahrzeug wieder recht schnell stillgelegt.

Ja, über die EVB hast du vorläufigen Versicherungsschutz im Rahmen derKFZ-Haftpflichtversicherung. Wenn du also dein eigenes Auto schrottest, bist du dagegen in der Hinsicht normalerweise nicht versichert, da keine Vollkaskoversicherung besteht.

Auch solltest du dann zeitnah den endgültigen Vertrag bei der Versicherung abschließen, denn sonst wird diese vorläufige Deckung zurückgezogen und das Auto zwangsabgemeldet.

... und man kann das Auto abgesichert nach Hause fahren ohne einen Vertrag unterschrieben zuhaben?

Nein, deine Eigenschäden sind nicht versichert, solange du keinen Vertrag mit Vollkaskoschutz  und sofortiger Deckungszusage bei deinem Versicherer abgeschlossen hast!

Du hast mit Vorlage der eVB-Nr. bei deiner Zulassungsstelle nur den vorläufigen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz, also hast du nur Versicherungsschutz bei Fremdschäden!

Gruß siola55