Wie kündige ich korrekt in der Probezeit sodass ich danach keine Probleme habe?

2 Antworten

Kernfrage ist...... ob Deine 4-monatige ( ?? ) vertraglich vereinbarte Probezeit abgelaufen ist . Wenn nicht, so kannst Du gemäß § 22 BBiG Deinen Auszubildendenvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Ansonsten musst Du eine die 4-wöchige Kündigungsfrist - auch § 22 BBiG - einhalten:

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1..aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2..von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

Nach Überreichen Deiner Probezeitkündigung kannst Du das Unternehmen sofort verlassen.

https://www.azubi.de/beruf/tipps/ausbildung-abbrechen

bedenke aber wenn du kündigst hast du danach wahrscheinlich eine Sperre beim Jobcenter für 3 Monate

wilees  26.11.2021, 17:23

Auszubildende erhalten keine derartigen Sanktionen.

yamat501  26.11.2021, 17:25
@wilees

doch teils sogar noch härtere weil u25

wilees  26.11.2021, 17:34
@yamat501

Nein - bei einer Probezeitkündigung eines Ausbildungsverhältnisses auch bei Leistungen nach SGB II nicht.