Wie kann man einen Unfallschaden rückwirkend nachweisen?

4 Antworten

Hallo!

  • Durch Einwurf entsprechend kleiner Münzen kannst du heute so gut, wie alles nachweisen. ABER ...

Zwei Dinge solltest du vorher für dich unbedingt abklären:

1. Das Ziel

Was willst du erreichen, gesetz den Fall, der Wagen ist nicht unfallfrei?

  • Rückgabe mit vollem Kostenersatz (eventuell vermindert um 6-monatige Benützung).
  • Wandlung in ein anderes Fahrzeug (gleiches Risiko, wie beim ersten Fahrzeug).
  • Nachträgliche Preisreduktion.

Das Ziel bestimmt nämlich die Wahl der Mittel. Und das sollt für dich klar sein, sonst wird die Reise eine Irrfahrt.

2. Das Ausstiegsszenario

  • Was machst du, wenn es nicht so läuft, wie gedacht? Wenn der Widerstand härter ist, als gedacht? 
  • Wie weit willst du gehen?

Im Normalfall wird das, was dir passiert ist, unter Lehrgeld verbucht. Recht zu bekommen kann dich viel Geld, Zeit und Nerven kosten! Ist es dir das wert?

Wenn das Auto funktioniert, keine, auf einen Unfall hindeutende, Einschränkungen oder Mängel hat, wird es schwer werden für dich, dein Ziel zu erreichen, selbst bei "nicht unfallfrei".

Mein Rat: Überlege dir im Vorfeld gut, ob es das alles Wert ist? Wir wissen hier ja auch gar nicht, um welchen Warenwert es sich handelt.

LG Bernd

Zunächst würde ich schriftlich den Verkäufer anschreiben und unter Fristsetzung dazu auffordern den Mangel zu beseitigen (Einschreiben oder mit Zeugen persönlich abgeben). Schreibe gleich mit rein, sollte er der Aufforderung nicht nachkommen, dass Du ein Sachverständigengutachten erstellen lässt und dann Deinen Anwalt einschaltest. Solltest Du gewinnen/Recht bekommen, trägt der Verkäufer diese Kosten.

Den Mangel wird er logischerweise nicht beseitigen können. Du hast dann die Wahl der Rückabwicklung oder verhandelst eine entsprechende Preisminderung.

Achtung! Wo hast Du gekauft? Hat der Verkäufer eine Werkstatt? Nein? Verkäufer kann sich dann natürlich darauf berufen, wenn er ein reiner Verkäufer ist, der Schaden nicht so offensichtlich ist, dass er selbst davon nichts wusste! Das ist derzeit Dein Risiko!

DrHibbert84 
Fragesteller
 13.04.2015, 22:38

Ist ein Verkäufer, der das Ganze im größeren Stil betreibt. Hat immer ca. 30 Autos im Verkauf. Werkstatt hat er selbst nicht, was ich jedoch bislang gelesen habe, zählt dies nach heutiger Rechtsprechung nicht mehr. Ein Händler darf nicht "ins blaue" behaupten, dass es sich um ein unfallfreies Fahrzeug handelt (Stichwort "Nachweispflicht"). 

Mit dem Gutachten nehme ich in Angriff, allerdings besteht da immernoch die Frage:

Kann der Sachverständige überhaupt rausfinden, dass der Schaden schon vor dem Kauf da war? Also schon XY Jahre alt ist?

Danke dir aber schon mal für die Antwort! ;-)

BEAFEE  13.04.2015, 23:15
@DrHibbert84

Hast  Du die Möglichkeit den Vorbesitzer zu kontaktieren ??  Den Namen hast Du ja anhand des KFZ-Briefes....

DrHibbert84 
Fragesteller
 13.04.2015, 23:17
@BEAFEE

Habe die Dame übers Internet gefunden und nur eine E-Mailadresse rausbekommen. Habe ihr die Situation erklärt und um Unterstützung gebeten. Ist bereits eine Woche her, leider noch immer keine Antwort :-/

alarm67  13.04.2015, 23:51
@DrHibbert84

VIELLEICHT hat die Dame den Käufer, also Deinem Verkäufer, ja tatsächlich was verschwiegen. Dann darfst Du natürlich auf deren Unterstützung nicht hoffen/spekulieren. Aber ein Versuch ist es wert!

Hast Du vielleicht Rechnungen oder Prüfberichte der letzten Werkstattbesuche? Dann könnte man ja mit denen mal Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob die den Wagen damals repariert haben!

Gebe mal die Fahrgestellnummer Deines Autos in google ein, manchmal gibt es Treffer von Unfallautos!

Fahre zum Fachhändler, wenn es z. B. ein VW ist, also zu VW! Oftmals sind in deren System, wenn das Fahrzeug dann auch bei einem VW Händler repariert wurde, in der Historie Sachen abgespeichert, auch das ist evtl. ein Versuch wert!

alarm67  13.04.2015, 23:55
@DrHibbert84

Das kommt sicherlich auch auf die Unfallschäden an!

Aber generell ja, er hat die Möglichkeiten anhand des Gesamtbildes eine Aussage zu treffen. Beispiel: Auf einer Reparaturnaht/Schweißnaht befindet sich Rost. Je nachdem wie stark dieser bereits "blüht", kann er dann sagen, dass die Reparatur z. B. mindesten schon 12 Monate zurück liegt!

Kommt drauf an von wem du gekauft hast  Privat oder händler..  und was im Vertrag steht  Zuerst den Verkaufer kontaktieren  dann  ggf wenn keine reaktion erfolgt  weitergehen..  Ich würde mich Anwaltlich ( Vertragsrechlich  beraten lassen  kostet nicht die Welt und vermeidet Geld unnötig zu verbrennen.  dann Gutachter ...   es ist durchaus nachvollziehbar  ob eine reparatur  älter ist oder innerhalb deiner sechs monate Besitzzeitramen erfolgt ist .  Joachim

Oh je....das Problem hatte ich auch schon einmal....

Ein Sachverständiger stellte fest (die Lackstärke kann mittels eines Gerätes ermittelt werden), dass die rechte Seite mehrfach gespachelt und lackiert wurde.....mir wurde der Wagen als unfallfrei verkauft !

Mit diesem Gutachten konfrontierte ich die Firma.......die nahmen den Wagen anstandslos nach 1 1/2 Jahren zurück......

Die Firma hatte einen Namen zu verlieren und krochen mir förmlich in den Hintern....

Wenn Du also den Verdacht hast,dass Dir ein Auto als unfallfrei verkauft wurde, mußt Du das Gegenteil beweisen......

Vielleicht ist Dir eine unabhängige Firma bekannt, die die Lackstärke messen kann ???

robe53  13.04.2015, 22:23

Ein Lackstärke-Messgerät besitzt z.B. jede Autolackiererei.

DrHibbert84 
Fragesteller
 13.04.2015, 22:42

Ja, so werde ich das dann wahrscheinlich auch machen! Habe schon einen Gutachter ausfindig gemacht, der mir für ca. 20€ den Wagen anschaut und für nochmal 80€ ein Gutachten verfasst. Muss mir nur überlegen, ob ich den Händler zuerst anschreibe oder lieber (wie du damals) vorher was Schwarz auf Weiß in der Hand habe

Hast du das Geld fürs Gutachten wiederbekommen und weißt du noch wie teuer es bei dir war?

Danke :-)

BEAFEE  13.04.2015, 22:50
@DrHibbert84

Geh hin, wenn Du es Schwarz auf Weiss hast !

Der "Gutachter" war ein mir bekannter KFZ-Meister.... Es liegt nun an Deinem Verhandlungsgeschick.....willst Du das Auto behalten.....willst Du ein entsprechendes , gleichwertiges Auto ....?? Willst Du Schadensersatz ??

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast und dich über den Tisch gezogen fühlst, solltest Du mit der RS-Versicherung sprechen, in wie weit die dich unterstützen.....ansonsten boxe es alleine durch !

Drohe der Firma an die Öffentlichkeit zu gehen........wenn Dein Verdacht begründet ist........keine Firma verliert gerne einen Ruf.....