Wie kann man eine Wohnung absagen, nachdem man schon mündlich zugesagt hat?

12 Antworten

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Grundsätzlich können Mietverträge auch mündlich geschlossen werden.

Hast Du denn eine mündliche Zusage des Vermieters, das Du die Wohnung auch bekommst?

Wenn nicht, dann ist dieser Vertrag nicht bindend.

Gibt es aber eine mündliche Zusage und Ihr habt alle wichtigen Details (Mietbeginn, Miethöhe, Kaution, etc.) besprochen, dann ist hier ein wirksamer mündlicher Vertrag zustande gekommen.

Solange  du keine verbindliche zusage gemacht hast     hast du keinen vertrag gemacht! Außerdem da der 1  Vermieter sich nicht gemeldet hat  muss man davon ausgehen das er   jemanden anderen die Wohnung schon gegeben hat!Zieh deine zusage    zurück mit dem Zusatz das er sich nicht gemeldet hat und du dich wo anders  sofort entscheiden musstest!

Außerdem verbindlich wäre es nur wen beide Seiten zugesagt hätten was es scheinbar nicht so ist!

Solange du keinen Vertrag unterschrieben hast  und wie hier auch vom Vermieter keine verbindliche Zusage erhalten hast, kannst du natürlich jederzeit absagen. Bisher hat der Vermieter sich ja eh nicht gemeldet und bis zum Sankt Nimmerleinstag kannst / willst du ja auch nicht warten. Schick ihm ´ne mail, dass du dich für eine andere Wohnung entschieden hast. Punkt und gut.

Wie ist überhaupt die rechtliche Lage? Ist meine Zusage per Email schon verbindlich?

Wenn man sich über Mietbeginn Miethöhe usw. einig war und der Vermieter gesagt hat dass Du die Wohnung bekommst, dann ist ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.

Das Problem bei mündlichen Verträgen ist, das man sie oft schlecht beweisen kann. 

Falls der Vermieter alleine war, chreibt dem Vermieter:

Vielen Dank für Ihr Angebot aber wir haben kein Interesse mehr an Ihrer Wohnung, weil wir uns für eine andere Wohnung entschieden haben.

Oder muss ich die Wohnung nehmen, wenn er zusagt?

Nein. Unterschreib den Mietvertrag bei dem Vermieter, der Dir zugesagt hat.

Selbst wenn  Du für die 1. Wohnung eine Zusage bekommen solltest (eher unwahrscheinlich) , kannst Du immer noch sagen, dass Du inzwischen etwas anderes gefunden hast.