Wie errechnet das Finanzamt/Staat die Entfernung zum Arbeitsplatz bei der Nutzung eines Firmenwagen mit 1-%-Regelung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der jeweils zuständige Mitarbeiter des Finanzamts ermittelt die kürzeste Entfernung mit den Mitteln seiner Wahl (google, Karte ausmessen, Strecke abfahren).

die 1% werden vom (Brutto) Listenpreis gerechnet.

durch diese 1% sind alle privaten Kilometer abgedeckt ...

bis auf eine Ausnahme:

die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte.

diese wird mit der kürzesten Entfernung x 0,03% des Listenpreises x 15 Arbeitstage pro Monat (hier wird von der Finanzverwaltung i.d.R. 180 Jahrestage angesetzt ...)

diese Beträge werden dem Bruttolohn zugeschlagen, hierauf Lohnsteuer / Kirchensteuer / Solidaritätszuschlag sowie die Sozialversicherungen abgezogen und dann wird der Betrag unten vom Netto-Lohn wieder abgezogen.

und ja, bei Lohnsteuersonderprüfungen erfolgen i.d.R. Verprobungen der Entfernungen ....

da über den Lohn die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte versteuert werden sind diese selbstverständlich in der Einkommensteuer in der Anlage N wieder abzugsfähig

Die Fahrt zum Arbeitsplatz überhaupt nicht, da du ja den Firmenwagen fährst für den dein Arbeitgeber alle Kosten trägt.

Nutzt du den Firmenwagen auch privat, so ist bei der 1% reglung nichts weiter zu beachten. Finazamtstechnisch kannst du da nichts geltend machen.

Was anderes wäre, wenn keine 1% reglung wäre. dann müsstest du jeden gefahrenen geschäftl. und jeden gefahrenen privat KM in einem Fahrtenbuch aufführen.

In diesem Fall zählt die KM Angabe im Tacho.

Jaklaah 
Fragesteller
 15.07.2016, 13:20

Beim Firmenwagen zur privaten Nutzung nach 1 % Regelung muss pro KM weg zur Arbeit 0,03 % drauf gerechnet werden. Wer legt nun die Entfernung fest? Meine eigene Angabe? Es gibt nämlich verschiedene Wege zur Arbeit. Wer kontrolliert das?

Griesuh  15.07.2016, 13:25
@Jaklaah

Du weist schon, dass bei der 1% reglung ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeuges deinem Lohn zugerechnt wird.

wurzlsepp668  15.07.2016, 14:22

die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte sind SEHR WOHL noch zusätzlich zur 1%-Regelung zu versteuern .....

und natürlich können die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte in der Einkommensteuer geltend gemacht werden