Wie erfolgt die (Berechnung der) Vorausleistung beim BAföG u.A. mit Bezug auf das Kindergeld?
Ich beziehe jetzt im dritten Jahr BAföG und mal wieder ist mein BAföG-Satz gesunken. Daher würde ich gerne Unterhalt vom meinem Vater beziehen. Dieser ist laut dem BAföG-Bescheid dazu in der Lage, während der meiner Mutter angerechnete Betrag bei 0€ liegt.
Leider gestaltet sich die Unterhaltsforderung an meinem Vater als schwierig, da dieser nur bereit ist so viel zu zahlen, wie meine Mutter, aber nicht den Betrag den er zahlen müsste. Daher hatte ich mir überlegt ohne weiterhin groß herumzustreiten einen Antrag auf Vorausleistung beim BAföG-Amt zu stellen. Mir sind die Konsequenzen dabei auch durchaus bewusst.
Beim Amt wurde mir auch dazugeraten, allerdings auch gemeint, dass mir von dem zustehendem Geld das Kindergeld vollständig abgezogen werden würde, auch wenn dieses an meine Mutter und nicht an meinen Vater bezahlt wird. Daher solle ich das Kindergeld für mich beantragen und nicht mehr über meine Mutter beziehen, da es dann nicht mehr von seinem Betrag abgezogen wird.
Ich wollte daher fragen, ob es irgendeine genauere Berechnung für die Vorausleistung gibt oder ob es wirklich so schlicht verläuft.
Meine nächste Frage bezieht sich auf das Kindergeld. Ich kann das nur an mich überweisen lassen, wenn meine Mutter, also die beziehende person, es nicht an mich weiterüberweist das tut sie allerdings. Bei Antragsstellung muss ich das jedoch auch nicht nachweisen. Es reicht schlicht die Behauptung. Muss ich das noch anderweitig darlegen? Ansonsten steht im Antrag auf Vorausleistung auch zum Ausfüllen folgende Option "Kindergeld in Höhe von ... erhalte ich direkt von der zahlenden Stelle aufgrund der Antragstellung von mir / meines Vaters/ meiner Mutter." Inwiefern kann meine Mutter diesen Antrag stellen? Ich habe bisher nur den gefunden, den ich stellen kann.
Danke schon einmal für die Antworten!
2 Antworten
Hi,
also Unterhalt wird meist nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Das sind 670€ Bedarf. Kindergeld (188€) sind darin schon enthalten und dein möglicher Nebenverdienst wird auch angerechnet. Bei einem 450€ Job (wenn du die 450€ monatlich erreichst), würde dir also noch 32€ Unterhalt zustehen. Ohne Nebenjob dann eben 482€.
Beim Vorausleistungsantrag bekommst du ja aber den Baföghöchstsatz und das Amt holt sich das Geld dann von deinem Vater, ggf. im Klageweg, wieder zurück. Kindergeld wird dann verrechnet, also bekommst du 188€ weniger, da Kindergeld als Unterhalt gilt.
Wenn deine Mutter dir das Kindergeld weiterleitet, dann erhälst du Kindergeld, was an deine Mutter ausgezahlt wird. Solange das so läuft, brauchst du ja keinen Abzweigungsantrag. Meine Eltern haben mir das Kindergeld auch einfach weitergeleitet. Den Abzweigungsantrag stellt man nur, wenn man auswärts wohnt, über 18 ist und nichts von dem Geld sieht. Also wenn du das Kindergeld zur Verfügung hast, musst du jetzt da gar nichts machen, sondern es kann so weiter laufen wie bishe.
Wenn du den Abzweigungsantrag stellen willst, dann kannst du das auch tun, wenn deine Mutter das Kindergeld bereits ausgezahlt bekommt.
Das BAföG-Amt ermittelt den Unterhaltsbetrag, den dein Vater nach dem BAfö-Gesetz an dich zahlen müsste, zahlt es (nach entsprechendem Antrag) als "Vorleistung" an dich aus und holt es sich vom Vater wieder zurück.
Da deine Mutter selbst nicht "leistungsfähig" ist, um dir Unterhalt zu gewähren, hätte sie eigentlich auch keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes an sich, wenn der Vater dir Unterhalt zahlt, denn:
- Bei volljährigen Kindern hat der Elternteil Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes an sich, bei dem das Kind noch wohnt.
- Lebt das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt, so kann der Elternteil das Kindergeld für sich beanspruchen, der den höheren Unterhaltsanteil an das Kind leistet (- das wäre bei dir dann zukünftig der Vater) und muss es an das Kind weiterreichen.
- Leistet kein Elternteil Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes, so kann das Kind das Kindergeld von der Familienkasse direkt an sich selbst auszahlen lassen, dazu muss es einen "Abzweigungsantrag" stellen.
Im Grunde ist es also völlig egal, wer das Kindergeld bezieht und es dann ggf. an dich weiter gibt. Du musst es nur entsprechend "ankreuzen"...
In jedem Fall wird es auf deinen "Bedarf" (nach dem BAföG-Satz) angerechnet und somit bei der Vorausleistung abgezogen.