Unterhalt beim BAföG-Antrag angeben?

4 Antworten

Deine Mutter muss - sofern sie Freibeträge für Deine Geschwister geltend macht - angeben, wie viel Unterhalt sie für ihre Kinder bekommt (Formblatt 3).

Du musst die reale Unterhaltsleistung für Dich nur angeben, wenn Du einen Vorausleistungsantrag stellst: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/vorschuss.html .

Marcosen 
Fragesteller
 06.06.2010, 21:42

und wo genau muss meine mutter das angeben, die wollen ja nur wissen ob sie unterhalt bekommt aber nicht ob sie für die kinder unterhalt erhält? Die Freibeträge für meine Geschwister macht sie geltend in dem sie angibt wie viel diese verdienen?

Steeler  06.06.2010, 21:55
@Marcosen

Im Formblatt 3 kann Deine Mutter weitere Kinder eintragen, wenn sie diese unterhält. Dabei wird sie auch nach deren Einkünften befragt (heißt vermtl. Einnahmen); dort angeben, auch die Höhe.

Was jetzt der Unterschied zwischen "Unterhalt bekommen" und "Unterhalt erhalten" sein soll, erschließt sich mir nicht.

Die Kinderfreibeträge, die Deine Mutter erhalten kann, sind oft auch von deren Einkünften abhängig. Wobei die Unterhaltsleistung Deines Vaters wohl nicht freibetragsmindernd berücksichtigt wird. Aber angeben muss Deine Mutter das.

Marcosen 
Fragesteller
 06.06.2010, 22:07
@Steeler

ok verstehe, aber meine mutter zahlt ja keinen unterhalt an mich oder meine geschwister, sie bekommt es ja nur von meinem vater um für uns sorgen zu können, sprich sie muss nichts angeben, weil sie ja niemanden unterhält oder? (mit unterhalt bekommen und erhalten hab ich das gleiche gemeint)

Steeler  06.06.2010, 22:25
@Marcosen

Deine Mutter muss alle Einnahmen oder Einkünfte angeben all der Kinder, für die sie Freibeträge geltend macht (s.o.), damit das Amt die Freibeträge ausrechnen kann. Gefragt wird sie nicht, in welcher Höhe sie selbst Unterhalt zahlt.

Macht sie keinen Freibetrag geltend, muss sie natürlich nichts angeben.

Ja, mußt Du unbedingt, sonst könntest Du Dich sogar eines Betrugs schuldig machen. Die Daten werden mit den Finanzamtsdaten abgeglichen(denn Dein Vater wird den Unterhalt ja von der Steuer absetzen). Wenn Du nicht genau weißt, was Du wie ausfüllen sollst, dann geh doch zur Bafög-Beratung im Bafög-Amt. Dafür sind die ja da.

Unterhalt kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.