Widerspruch gegen Rechnung - Wann automatisch akzeptiert?

6 Antworten

Deine Info stimmt nicht. Solange Du keine Gutschrift o.Ä. bekommen hast, gilt die Rechung natürlich weiterhin.

weidelandworst 
Fragesteller
 26.10.2011, 08:59

WIe lange kann sich so ein Verein denn bitte Zeit lassen? Kann mir nun nicht vorstellen, dass die ewig Zeit bekommen da an ihren Rechnungen rumzudoktoren bis es stincht

user1439  26.10.2011, 09:00
@weidelandworst

Die sehen das wohl etwas anders als Du.

weidelandworst 
Fragesteller
 26.10.2011, 09:01
@user1439

Es geht hier um die Gesetzeslage mein Freund! Bitte nur Antworten von Leuten, die sich auskennen. Danke tschüss

user1439  26.10.2011, 09:03
@weidelandworst

Deine Kinderstube war wohl auch nicht die Beste. Wenn Du es nicht glaubst, dann probier es einfach aus. Lol

weidelandworst 
Fragesteller
 26.10.2011, 09:09
@user1439

Ok ich probiers mal aus! Das ist ja ein guter Tipp!

Grundsaetzlich brauchen die auf so einen "Widerspruch" ueberhaupt nicht zu reagieren.

Verjaehrungsfrist i.d.R. 3 Jahre ab dem auf den Tag des Entstehens des Zahlunsganspruchs folgenden 1. Januar.

weidelandworst 
Fragesteller
 26.10.2011, 09:12

Wenn sie nie drauf reagiern ist ja permanent unklar um wieviel Gelt es hier geht!

DerCAM  26.10.2011, 09:35
@weidelandworst

Unklar ist das dann keinesfalls. Reagiert die Telekom nicht, bringt sie damit zum Ausdruck, dass sie weiterhin auf Begleichung der Gesamtforderung besteht. Bezahlst du nicht, wird irgendwann (hier vermutlich ziemlich schnell) das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Das beginnt mit einem Mahnbescheid. Widersprichst du dem, wird dann gerichtlich geprueft, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht (ggf. auch teilweise). Das Gericht entscheidet dann auch darueber, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat bzw. wer welchen Anteil. Ausserdem wirst du bezueglich des zu Recht geforderten Betrages bzw. des zu Recht geforderten Teils davon auch Verzugszinsen bezahlen muessen (ca. 6%/Jahr).

Die Telekom gibt solche Fälle an die Rechtanwaltskanzlei Seiler & Kollegen ab. Mit denen wirst du dich in Zukunft herumärgern dürfen...

http://tinyurl.com/5wv8e6f

weidelandworst 
Fragesteller
 26.10.2011, 09:08

Es geht hier um HanseNet/Alice/O2/AOL/Telefonica, den ganzen Verein!

Das stimmt so leider nicht. Eine Gesetzliche Frist gibt es in dem Sinne nur für Dich, in welcher Zeit Du den Widerspruch absenden musst/kannst. Es gibt aber keine genaue Frist, wie schnell er darauf reagieren muss. Wichtig ist nur, dass Du eine Bestätigung hast, dass dieser auch dort eingegangen ist. Die Telekom gibt solche Sachen dann gerne an Dritte weiter, also wirst Du Dich wohl noch etwas Gedulden müssen, bis Du Dich freuen darfst..

weidelandworst 
Fragesteller
 26.10.2011, 09:11

Da muss man das Gesetz in dem Punkt ja wohl nachbessern!

Jojo372  26.10.2011, 09:12
@weidelandworst

Da gäbe es viele, die man nachbessern müsste, aber die Telekom ist eben eine Private Firma. Bei Behörden, sähe dies alles anders aus...

weidelandworst 
Fragesteller
 26.10.2011, 09:14
@Jojo372

Was hat dieses denn zu bedeuten? Privatrecht darf nicht so gut sein wie öffentliches Recht? Der Kommentar macht so doch gar keinen Sinn!!!!?

An sich wurde hier alles erklärt was passieren kann. Dennoch meint der Fragant wohl eher ob die Forderung erlischt, wenn dem Widerspruch nicht wiederum widersprochen wird.

Bin mir nicht sicher, aber so ein Widerspruch dürfte schon gültig sein (Einschreiben) mit einer Frist. Warum nicht? Andersrum sind doch auch so viele Dinge gültig wenn man nicht widerspricht. Besonders bei einseitigen Willenserklärungen oder Vertragsänderungen.

Zumindest ist es ein dicker Minuspunkt für den Forderungssteller wenn dieser nicht auf den Widerspruch reagiert, sofern es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Also ich schreibe hier von realer Erfahrung. Schriftl. Widersprüche waren bisher Gold wert und wo der Andere wohl doch im Recht war, hat dieser auch reagiert.

Daher probieren, man hat ja nichts zu verlieren. Wichtig ist, dass man reinschreibt, dass nach Ablauf der Frist der Widerspruch gültig ist bzw. das, gegen das man widersprochen hat ungültig ist.