Kauf als Privatperson - muss Unternehmen Rechnung mit MwSt. ausstellen?

6 Antworten

Ob nun Kleinunternehmerregelung oder nicht: Führt der Unternehmer eine Leistung an eine Privatperson aus, so ist er gem. UStG § 14 Abs. 2 Nr. 2 berechtigt, aber nicht verpflichtet gleich eine Rechnung auszustellen.

Wenn Du eine ordentliche Rechnung für Deine Schulhe haben willst, musst Du diese vom Leistenden abfordern. In dem Fall ist dann eine ordentliche Rechnung mit USt gem. UStG § 14 Abs. 4 auszustellen.

Dein AG wird natürlich an einer Rechnung mit USt-Ausweis interessiert sein, um die Vorsteuer ziehen zu können.

Auf der erhaltenen Rechnung sind nur die Beträge in € aufgeführt, keinerlei Angaben zu netto / inkl. Mwst.

Firmiert der Verkäufer als Kleinunternehmer nach § 19 Abs 1 UStG? Normalerweise findet sich in dem Fall ein Hinweis auf der Rechnung.

Ist ein Unternehmen verpflichtet, eine Rechnung inkl. ausgewiesener MwSt. auch an Privatpersonen auszustellen?

Der Status des Rechnungsempfängers ist i.d.R. belanglos. Entscheidend ist der des Rechnungsstellers. Wenn er

  • kein Kleinunternehmer ist
  • die Leistung nicht grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist nach § 4 UStG
  • Differenzbesteuerung zur Anwendung kommt

ist die USt. zwingend auszuweisen. Die Rechnung erfüllt hier ggf. nicht die Erfordernisse des § 14 Abs. 4 UStG.

wurzlsepp668  12.03.2018, 20:57

Arbeitgeber bekommt nur keinen Vorsteuerabzug ......

da Schuhe durch ArbeitNEHMER gekauft und von Arbeitgeber die Kosten bei Vorlage der Rechnung (die auf den ArbeitNEHMER lautet) erstattet

kevin1905  12.03.2018, 20:59
@wurzlsepp668

Klar. Mich beschäftigt nur der Grund warum der Schuhhändler eine Rechnung ohne USt. ausstellt.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemand der Arbeitsschuhe verkauft Kleinunternehmer sein kann. Das Volumen ist doch mit Sicherheit weit größer.

Gebraucht wird die wohl keiner kaufen :P

Wenn du die Schuhe bei einem "normalen" Unternehmer gekauft hast, dann ist der auch verpflichtet, eine solche Rechnung auszustellen. Wenn du die Schuhe bei einer Privatperson oder bei einem Kleinunternehmen gekauft hast, dann nicht.

In der Regel sind Händler fast nie Kleinunternehmer.

Wenn der Händler gemäß § 19 UStG als "Kleinunternehmer" eingestuft ist, darf er überhaupt keine Mehrwertsteuer ausweisen. Allerdings muß er dann einen entsprechenden Hinweis auf eben diesen § 19 UStG in der Rechnung angeben.

So etwas sollte der Arbeitgeber aber wissen.

Ja natürlich. Es spielt keine Rolle, ob ein Unternehmen eine Rechnung an ein anderes Unternehmen oder an eine Privatperson ausstellt.

Einzige Ausnahme. Das Unternehmen kann, wenn es unter die Kleinunternehmerregelung fällt, auch Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. Das muss aber auf der Rechnung so vermerkt werden und der Umsatz des Unternehmens darf höchstens 17.500 Euro pro Jahr betragen.