Wertminderung nach Unfall - Kann die geltend gemacht werden?

5 Antworten

Die Wertminderung musst du bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Entweder sie akzeptieren diese oder sie schicken einen Gutachter.

Bei mir hat das das Autohaus für mich geregelt, bei dem ich meinen Wagen habe reparieren lassen. Wenn deine Werkstatt servicefreundlich ist, sollte sie das für dich machen, die kennen sich mit sowas aus. Viel Erfolg

afedial 
Fragesteller
 21.09.2010, 18:49

Vielen Dank für die schnelle Hilfe & Antwort... In dem oben stehenden Link standen wirklich alle Info´s drin. Diese helfen mir weiter! Ich hatte das auch gegoogelt, aber seltsamerweise habe ich diese Adresse nicht gefunden! Liebe Grüße....

War denn da kein Sachverständiger dran? der bestimmt sowohl die Dauer des Nutzungsausfall als auch die Wertminderung.

afedial 
Fragesteller
 21.09.2010, 21:03

Leider nicht, ehrlich gesagt habe ich das auch nicht verstanden. Denn UNSERE Vertreterin hat gesagt, dass im Normalfall ein Gutachter kommt. Nunja, am Freitag können wir unser Auto wieder abholen und ich werde Morgen mal die gegnerische Versicherung anrufen...

Wertminderung kannst du auf jeden Fall geltend machen . In welcher Höhe entscheidet ein Gutachter, meist von der gegnerischen Versicherung.

afedial 
Fragesteller
 21.09.2010, 18:49

Vielen Dank für die schnelle Hilfe & Antwort... In dem oben stehenden Link standen wirklich alle Info´s drin. Diese helfen mir weiter! Ich hatte das auch gegoogelt, aber seltsamerweise habe ich diese Adresse nicht gefunden! Liebe Grüße....

JotEs  22.09.2010, 05:48

Das Gutachten eines von der gegnerischen Versicherung bestellten Gutachters muss man nicht akzeptieren, man hat Anspruch auf einen eigenen Gutachter. Dessen Kosten gehören zum Gesamtschaden des Unfalles und werden im Verhältnis der jeweiligen Schuld unter den Beteiligten aufgeteilt.

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Letztendlich, wenn anders keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet ein Gericht.

Hi, ist evtl schon etwas zu spät aber ich habe ein ähnliches Problem. Deshalb habe ich mir mal das hier rausgesucht:

http://unfall-lexikon.de/minderwert/

Da ist ein ziemlich guter Hinweis, warum die Wertminderung zu erstatten ist und das die Versicherung diese auch nicht kürzen darf! Es sind sogar Urteile genannt.

Mfg