Werden von der Arbeitsagentur gezahlte Rentenbeiträge der bei Steuerklärung berücksichtigt?
Die Frage bezieht sich auf den Freibetrag, den ich für eine Basisrente (Rürup) zur Verfügung habe. Ich war in diesem Jahr 3 Monate arbeitslos, so dass am Ende des Jahre ich auf meinen Arbeitgeberbescheinigungen natürlich nur 9 Monate Rentenversicherungsbeiträge ausgewiesen haben werde. In der Steuererklärung kann ich Lohnersatzleistungen (also ALG 1) angeben, aber keine Rentenbeiträge durch die Arbeitsagentur.
Da ich eine erkleckliche Abfindung erhalten habe, die ich entsprechend versteuern muss, ist die Einzahlung eines Einmalbetrags in die Basisrente eine elegante Art, die Steuerquote zu senken und trotzdem etwas Gutes für die Zukunft zu tun.
Für mich als verheiratetem Arbeitnehmer beträgt der Freibetrag scheinbar 47424 EUR minus gezahlte RV-Beiträge (selbst und Arbeitgeber). Die Frage ist, ob ich auch die von der Arbeitsagentur geleisteten Beiträge abziehen muss, um auf den Betrag zu kommen, den ich sinnvollerweise in die Basisrente einzahle.
Die nächste Frage wäre natürlich, wo ich die Angabe dazu her bekomme...
1 Antwort
Für mich als verheiratetem Arbeitnehmer beträgt der Freibetrag scheinbar 47424 EUR minus gezahlte RV-Beiträge (selbst und Arbeitgeber)
Minus den Beiträgen deines Ehegatten in die Basisversorgung
Die Frage ist, ob ich auch die von der Arbeitsagentur geleisteten Beiträge abziehen muss, um auf den Betrag zu kommen, den ich sinnvollerweise in die Basisrente einzahle.
Musst du. Denn dieser Betrag steht dir effektiv nicht zur Verfügung um ihn in eine Basisversorgung zu investieren. Hast du noch Geld über pack es doch in einen Riestervertrag (maximal 2.100,- €).
Der Finanzvertriebler war sich da nicht sicher, da die Rentenbeiträge der ARGE dem Finanzamt "eigentlich" gar nicht bekannt sind.
Das ist eine Falschaussage.
Denn auch beim ALG I oder II Antrag wird die Steuer-ID abgefragt und unter der Nummer sind auch Finanzflüsse zwischen Behörden erfasst.
Grundsätzlich ist dem Finanzamt alles bekannt und es hat unbeschränkte, anlasslose Schnüffelrechte.
Einen Riester- oder Rürupvertrag kann man heute ohne gar nicht mehr abschließen, die Programme generieren dann keine Anträge oder die Anträge werden gar nicht policiert.
Eine ähnliche Thematik gilt auch für Beamte und diesen gleichgesetze Personen. Diese können in einen Rürupvertrag nur die Differenz zwischen dem förderfähigen Höchstbetrag der Basisversorgung und dem was sie anhand ihres Bruttoeinkommens an RV-Beiträgen gezahlt hätten, so sie denn angestellt wären, aufwenden.
Danke für die eindeutige Antwort!
Der Finanzvertriebler war sich da nicht sicher, da die Rentenbeiträge der ARGE dem Finanzamt "eigentlich" gar nicht bekannt sind.
Riestern tun wir ohnehin und schon länger.