Werden für das Kinderkrankengeld Arbeits- oder Kalendertage zugrunde gelegt?
Angenommen, ich musste mich im September 2020 für einen Tag "kindkrank" melden. Ich habe eine 4-Tage-Woche (Montag bis Donnerstag).
Wird mein Bruttogehalt vom Arbeitgeber dann um 1/30 gekürzt (weil 30 Kalendertage) oder um 1/18 (weil 18 Arbeitstage im September)?
Über die passende Quelle würde ich mich freuen. Ich kann leider nirgends eine offizielle Antwort im Internet finden.
Danke!
2 Antworten
Hast du keine Kinderkrank-Tage? Du hast darauf einen Anspruch, außer es ist im Arbeitsvertrag verrankert, dass du keine bekommst.
Dein Lohn wird berechnet für deine Arbeitstage, also würde dein Bruttogehalt um 1/18 gekürzt, aber du bekommst dann Geld von der Krankenkasse.
Dein Urlaub wird ja auch nach deinen Arbeitstagen berechnet. Wenn ein Vollzeitarbeiter 30 Tage Urlaub hat, dann hast du 24 Tage mit einer 4 Tage Woche.
Danke für die Antwort! Ich war nur verwirrt, weil mein Mann pauschal 1/30 gekürzt bekommt. Es geht um die Grundlage, was mein AG der Krankenkasse weiterleitet. Daraus ergibt sich dann ja die Ausgleichszahlundlg der Krankenkasse. Und es macht ja schon einen Unterschied, ob ich 1/30 oder 1/18 gekürzt bekomme. Aber dann scheint es wohl so zu sein, dass es im Ermessen des AGs liegt. Danke!
Nach was wirst du denn Bezahl? Arbeitstagen oder Anzahl der Tage im Monat?
Ich bekomme ein monatliches Festgehalt.