Werden Arbeitsstunden nach Vertrag bezahlt?
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag 15 Stunden die Woche stehen. Manchmal sind es aber weniger Stunden weil ich früher nachhause geschickt werde oder weil einfach mal keiner gebraucht wird, wurde mir so gesagt. Davon steht aber nichts im Vertrag sondern die 15 Stunden. Bedeutet das das ich diese Stunden so oder so bezahlt bekomme? Oder werden nur die Stunden bezahlt, die ich auch da war? Ich möchte meinen Chef nicht sofort fragen, denn er sagte vor Vertragsunterzeichnung nichts von weniger Stunden und daher gehe ich davon aus das er nach Vertrag zahlt, denn ich kann ja nichts dafür wenn er mich gelegentlich weniger braucht.
3 Antworten
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag 15 Wochenstunden fest vereinbart worden sind (also nicht "bis zu"), dann bist Du auch für 15 Stunden zu bezahlen - unabhängig davon, ob Du tatsächlich 15 Stunden gearbeitet hast oder weniger. Wenn Dein Arbeitgeber Dich weniger als die vereinbarten 15 Stunden einsetzt, dann gerät er in den Annahmeverzug nach BGB § 615 (Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko) Satz 1:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Wenn Dein Arbeitgeber Dich also weniger einsetzt als vereinbart - weil er "sparen" will oder zu wenig Arbeit hat -, dann ist das sein Risiko: "Betriebsrisiko" oder "unternehmerisches Risiko", das alleine zu seinen Lasten geht.
Voraussetzung ist allerdings auch, dass Du Deine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber erkennbar anbietet. Ob das im vorliegenden Fall so war oder ist, weiß ich nicht, ist aber von der allgemeinen Situation her anzunehmen (wenn nicht Dein Arbeitgeber gesagt hat "Bleib zu Hause, es gibt keine Arbeit!" und Du tust das mit einem "Schön, dann hab' ich ja frei!"). Für Dein Arbeitsangebot ist es nicht erforderlich, dass Du dafür - wenn Du gerade wieder einmal "frei" hast - ständig zur Arbeitsstätte fährst oder den Arbeitgeber anrufst "Ich will arbeiten!".
Unbedingt lesenswerte Erklärungen mit den Voraussetzungen beim Arbeitnehmer (Arbeitsangebot) findest Du hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html .
Wenn 15 Std. vereinbart sind, müssen auch 15 Std. bezahlt werden. Das der ArbG keine Arbeit für dich hat, ist nicht dein Problem. Er ist gem. § 615 BGB trotzdem zahlungspflichtig.
schau in deinen vertrag! wenn dort von einem festgehalt für die 15 std. gesprochen wird, hast du glück - wenn dort steht, dass du max 15 std. arbeitest, dann wird höchstwahrscheinlich nach std. bezahlt.
bei aushilfen ist oft eine bezahlung nach std üblich, denn, wenn keine arbeit - dann wird auch keine aushilfe gebraucht.