Wer übernimmt die Kosten der Jalousienanpassung nach Einbau neuer Fenster ?

4 Antworten

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Du musst die vom Vermieter vorgesehene Maßnahme dulden, da (soweit) es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt und "Härtegründe" nicht ersichtlich sind, vergleiche § 554 BGB, und soweit der Vermieter dir die Maßnahme unter Beachtung von § 554 Abs. 3 BGB (bitte lesen, kann man googeln) rechtzeitig mitgeteilt hat.

Aufwendungen, die dir aufgrund der Maßnahme entstehen, hat der Vermieter "in angemessenem Umfang" zu ersetzen, § 554 Abs. 4 BGB.

angy2001  13.12.2010, 19:43

Sehe ich auch so. Streitig ist dann meist, was ein angemessener Umfang ist.

anitari  13.12.2010, 20:11
@angy2001

"Aufwendungen, die dir aufgrund der Maßnahme entstehen, hat der Vermieter "in angemessenem Umfang" zu ersetzen,..."

Neue Gardinen gehören mit Sicherheit nicht zu den Aufwendungen die auf Grund der Maßnahme (Modernisierung) entstehen.

holger11  13.12.2010, 20:44
@anitari

Wenn die mieterseitig angeschafften Gardinen angepasst werden müssen, schon. Dies hat uns der Fragesteller mitgeteilt.

guterwolf  13.12.2010, 22:14
@holger11

seit wann muss der Vermieter neue Gardinen kaufen wenn er neue Fenster einbauen lässt. Geht's noch?!

Marauder999 
Fragesteller
 18.12.2010, 21:34
@guterwolf

...Vielen Dank erst mal für die vielen Antworten. Es sind keine Gardinen, sondern Plissees und Jalousien, die Zentimetergenau in den Fensterrahmen angepasst wurden. Bei neuen Fenstern passen diese nicht mehr und sind somit unbrauchbar. Kann den Vermieter auch verstehen. Zu dem Zeitpunkt, wo ich eingezogen bin wusste er noch nicht, dass neue Fenster und Türen eingesetzt wurden, ich aber auch nicht. Habe Ihm vorschgeschlagen, die Kosten zu teilen, dazu ist er aber nicht bereit. Bleibe also auf den 123€ Euro selber sitzen.Habe keine Rechtsschutzversicherung. Für 123€ würde es sich nicht lohnen, einen Streit vom Zaun zu brechen.

holger11  20.12.2010, 11:52
@Marauder999

Hallo Marauder999, zunächst mal Danke fürs Sternchen :-)

Ich kann verstehen, dass du wegen der Summe keinen Streit vom Zaun brechen willst. Vielleicht solltest aber die von mir zitierte Vorschrift (§ 554 BGB) einmal ausdrucken und du dem Vermieter zeigen. Gerade zur Neuanschaffung von Gardinen gibt es auch ein Urteil in deinem Sinne, nämlich vom LG Hamburg, veröffentlicht in der WuM 1993, S. 399. Auch der wohl bekannteste Mietrechtskommentar Deutschlands (Schmidt-Futterer, Mietrecht, zu § 554 BGB RdNr. 336 f.)ist hier eindeutig. Der Anspruch besteht.

Übrigens hast du gem. § 554 Abs. 4 BGB auch einen Vorschussanspruch. Solange der Vermieter den Vorschuss nicht geleistet hat, musst du die Maßnahme nicht dulden.

Wirklich gute Antwort von holger11. Ich kann mich dem nur anschließen. In der Tat ist es aber schwer festzulegen, welcher Aufwand unter Abwägung aller Interessen als angemessen erachtet werden kann. Für Sie völlig klar, Übernahme der Kosten für die Änderung. Für den VM wahrscheinlich nicht. Ich hätte als Vorschlag zur Güte. Ich sehe das auch so, dass der VM die Kosten zu übernehmen hat. Da der VM sicher mit eigenen Firmen zusammenarbeitet, bieten Sie Ihm an, dass er die freie Wahl der Firma hat. Vielleicht geht er darauf ein, wenn er selber die Kosten eindämmen kann. Eine Einigung sollte möglich sein. Werden denn die neuen Fenster soviel kleiner? MfG

Marauder999 
Fragesteller
 18.12.2010, 21:34

...Vielen Dank erst mal für die vielen Antworten. Es sind keine Gardinen, sondern Plissees und Jalousien, die Zentimetergenau in den Fensterrahmen angepasst wurden. Bei neuen Fenstern passen diese nicht mehr und sind somit unbrauchbar. Kann den Vermieter auch verstehen. Zu dem Zeitpunkt, wo ich eingezogen bin wusste er noch nicht, dass neue Fenster und Türen eingesetzt wurden, ich aber auch nicht. Habe Ihm vorschgeschlagen, die Kosten zu teilen, dazu ist er aber nicht bereit. Bleibe also auf den 123€ Euro selber sitzen.Habe keine Rechtsschutzversicherung. Für 123€ würde es sich nicht lohnen, einen Streit vom Zaun zu brechen.

...Vielen Dank erst mal für die vielen Antworten. Es sind keine Gardinen, sondern Plissees und Jalousien, die Zentimetergenau in den Fensterrahmen angepasst wurden. Bei neuen Fenstern passen diese nicht mehr und sind somit unbrauchbar. Kann den Vermieter auch verstehen. Zu dem Zeitpunkt, wo ich eingezogen bin wusste er noch nicht, dass neue Fenster und Türen eingesetzt wurden, ich aber auch nicht. Habe Ihm vorschgeschlagen, die Kosten zu teilen, dazu ist er aber nicht bereit. Bleibe also auf den 123€ Euro selber sitzen.Habe keine Rechtsschutzversicherung. Für 123€ würde es sich nicht lohnen, einen Streit vom Zaun zu brechen.

Die Kosten wirst du übernehmen müssen, für Gardinen ist der Vermieter nicht zuständig.