Muss der Vermieter die Türen in der Wohnung funktionsfähig machen?
Hallo, wir haben ein Problem und zwar. Wir sind in die Wohnung gezogen vor 1-2 Jahren und haben Stahlzarge mit alte braune Holztüren gehabt, im Winter schließen die einigermaßen, drei von acht Türen jedoch nicht ganz. Badetür konnten wir gar nicht abschliessen. Und im Sommer, gingen die garnicht zu, weil von der Wärme die Türen breiter wurden. Die Zarge ist schief eingebaut mit 0,5 cm Unterschied in der Mitte zu oben. Eines Tages sperrte die Türe und wir kriegten sie garnicht auf, unsere Kinder waren eingesperrt, wir mussten die Türe raus schlagen lassen. Da willigte der Vermieter endlich ein auf neue Türen, wenn sie nicht so teuer sind. Wir besorgten sie selbst er zahlte. Jetzt haben wir aber das Problem immer noch, die Türen passen nicht in die Zarge und diese 3 Türen gehen nicht zu. Weil eben der Unterschied besteht bei der schief eingemauerte Stahlzarge. Vermieter will nichts zahlen. Er sagt interessiert ihn nicht. Mann muss ja nicht die Türen zu machen. So welche Rechte als Mieter habe ich in diesem Fall?? Wie sollte ich vorgehen?? Bitte hilft uns, ich verzweifele langsam aber sicher
3 Antworten
Der Vermieter ist gesetzlich (BGB) verpflichtet, die Wohnung dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Dementsprechend hat er in deinem Fall dafür zu sorgen, dass die Türen ganzjährig sich ohne Probleme öffnen und schließen lassen.
Wenn du bisher wegen des erheblichen Mangels die Miete nicht gemindert hast, könnte der gesetzliche Anspruch nunmehr verwirkt sein.
Du solltest den Mangel nochmals schriftlich per Einwurfeinschreiben dem Vermieter anzeigen und ihm eine Frist von einem Monat zur Abstellung stellen. Kündige dabei gleich mit an, dass du bei Verfristung selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. Das kann u. U. kurzzeitig finanziell an deine Grenzen gehen.
Was zu empfehlen ist, um den Druck zu erhöhen, wäre die Ausübung des Zurückbehaltes eines Teiles der Miete (30%) bis der Mangel behoben ist. Danach wäre der Zurückbehalt allerdings nachzuzahlen. Diese Verfahrensweise solltest du zuvor dem Vermieter schriftlich zur Kenntnis geben (im Rahmen der Mangelanzeige).
War das Problem beim Einzug auch schon, was ist im Übergabeprotokoll vermerkt ?
Es ist schwer die Frage zu beantworten. Eins ist aber sicher. Sollte der Schaden schon vor eurem Einzug vorhanden sein, muss der VM dafür aufkommen ( BGB § 535 ).
Habt ihr durch ein falsches Be - und Entlüften eine zu hohe Feuchtigkeit erzeugt, sodass sich die Türen verzogen haben, ist es euer Problem. Jedenfalls kann sich der VM nicht aus der Affäre ziehen. Es liegt auch in seiner Verantwortung die Immobilie instand zu halten. Die Schlussfolgerung ist aber, dass der VM in der Beweispflicht ist.
Wo habt ihr die Türen denn besorgt? Im Baumarkt?
Ja, weil der Vermieter keine anderen zahlen wollte. Er will nichts in die Wohnung investieren, langweilt ihn alles
Andere fünf Türen passen ja