Wer muss die kaputte Wohnungstür einer Eigentumswohnung bezahlen?
Hallo, wir sind mit dem folgenden Problem konfrontiert: In die Wohnung eines Mitwohnungseigentümers (er bewohnt die Wohnung selbst) wurde versucht einzubrechen und dabei die Wohnungseingangstür beschädigt. Wer kommt für die Kosten der Reparatur auf ? Ich nehme an die Hausratversicherung, sofern eine vorliegt. Wenn er keine entsprechende Versicherung hat a) die Eigentümergemeinschaft, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt? b) der Wohnungseigentümer selbst, da nach der Teilungserklärung die
Wohnungseingangstür zum Sondereigentum zählt? c) der Wohnungseigentümer grundsätzlich selbst? Welche Lösung könnte es für dieses Problem geben ? Danke und Gruß !
4 Antworten
Wurde in einer Eigentümerversammlung nichts anderes beschlossen, ist die Eingangstür zur Wohnung Gemeinschaftseigentum. Somit wäre eine Reparatur also Sache der Eigentümergemeinschaft. Dennoch sollte (natürlich) in erster Linie versucht werden, den Schaden über eine Versicherung zu regulieren.
Wieso sollte die Wohnungseingangstür einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum sein?
Allerdings könnte dies über die Gebäudeversicherung gedeckt sein - je nach Vertrag - eher unwahrscheinlich.
Hat hier der Wohnungseigentümer keine Versicherung, so zahlt er den Schaden aus eigener Tasche.
Wenn er gefasst wird, der Einbrecher. Ansonsten der Wohnungseigentümer selbst, der den Schaden an seine Hausratversicherung weitergibt.
Und wenn er keine Hausratversicherung hat?
Und wenn er keine Hausratversicherung hat?