Ist der Rollladen vom Dachflächenfenster Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

3 Antworten

Das sollte in der Teilungserklärung stehen. Bei uns z.B. ist der Rollladen Eigentümersache.

Mal bei der Hausverwaltung nachfragen. Wenn die auf Zack ist, weiß die das oder schaut kurz in der Teilungserklärung nach.

Den Rolladen hat die Baugesellschaft beim Hausbau auf Wunsch des Wohnungseigentümers angebracht.

steht bestimmt in dem entsprechenden protokoll der WEG....