Wer muß den Vaterschaftstest bezahlen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der normale Gang der Beistandschaft des Jugendamtes nach Paragraph 1712 BGB ist, dass alle möglichen Erzeuger aufgenommen werden, danach wird erfasst, wer der wahrscheinlichste Kandidat sein kann. Dieser wird angeschrieben. Wenn er ablehnt, dann kommt der nächste dran. Sollten alle ablehnen, wird eine Feststellungsklage geschrieben (entweder gegen jeden einzeln oder als Sammlung). Innerhalb dieses Verfahrens würde dann ein Vaterschaftstest erstellt werden. Dieser zählt dann zu den Prozesskosten und wird von dem Unterlegenen zu zahlen sein.

Im Vorfeld ist dies freiwillig. Sprich derjenige, der ihn in Auftrag gibt, der zahlt auch.

Wenn deine Tochter Bezieherin von SGB II-Leistungen besteht die Möglichkeit von Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Da ist die Beistandschaft ebenfalls behilflich.

Zuerst einmal würde ich via Blutgruppe schauen welcher Vater überhaupt in Frage kommt. Möglicherweise schliesst das schon einen aus.

Auf jeden Fall würde ich als benannter Vater auf einen Vaterschaftstest bestehen und ggf. diesen auch bezahlen; sonst kommt es noch teurer.

Wird ein Vaterschaftstest zur persönlichen Orientierung durchgeführt, so hat natürlich der Auftraggeber die Kosten selbst zu tragen. Wird der Vaterschaftstest im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bspw. wegen einer Vaterschafts-Anfechtungsklage erstellt, so hat derjenige die Kosten zu tragen, der am Ende als Vater festgestellt wird.

exxonvaldez  08.05.2017, 06:27

Und wenn der Vater gar nicht festgestellt wurde?

BMW2017  08.05.2017, 06:32

In einigen wenigen Fällen übernimmt auch das Jugendamt die Kosten und holt es sich bei Vaterschaftsbestättigung vom Kindvater zurück. Bei finanziellen Notsituationen haben auch schon mal die Caritas geholfen. 

leila8 
Fragesteller
 08.05.2017, 06:33
@BMW2017

Vielen Dank !!

BMW2017  08.05.2017, 06:34

gerne oder wendet euch an RTL die machen schon.

sie oder ihr

kein amt

aber vielleicht erkennt er gar nicht an und will einen test?


leila8 
Fragesteller
 08.05.2017, 06:26

wer zahlt den Test wenn dann Beide in Frage kommenden nicht anerkennen ?

IchhalteSklaven  08.05.2017, 06:28
@leila8

ich denke, das amt

BigDreams007  08.05.2017, 06:31

Nein, dann muss der dabei rauskommende "Vater" zahlen.

IchhalteSklaven  08.05.2017, 06:38
@BigDreams007

ich denke, es geht hier darum, wer in vorleistung geht

wen das amt von ihr fordert, interessiert sie das eh nicht, es geht um die vorleistung

Na derjenige der einen Test will zahlt ihn auch!

Wäre ja noch schöner wenn das das Amt jetzt auch noch zahlen würde....

exxonvaldez  08.05.2017, 06:26

Das heißt die Mutter kann einfach irgendeinen wildfremden Mann nennen und der bleibt dann auf den Kosten sitzen?

IchhalteSklaven  08.05.2017, 06:28
@exxonvaldez

würde mich in deutschland nicht wundern

BigDreams007  08.05.2017, 06:30

Wenn der Mann zweifel hat kann ER dies auch kundtuen und einen Antrag auf eine Vaterschaftsüberprüfung stellen.

leila8 
Fragesteller
 08.05.2017, 06:33
@BigDreams007

die Frage bleibt wer zahlt letztendes und wie hoch sind die Kosten

leila8 
Fragesteller
 08.05.2017, 06:30

Das habe ich ja damit nicht sagen wollen, nur wenn sie Harz 4 bekommt und zudem in der Privatinsolvenz ist wäre sie somit  die kommende Zeit zahlungsunfähig. Bin der Meinung wenn dann müßten die Kosten geteilt werden.

BigDreams007  08.05.2017, 06:34

Dann müsst ihr übers Gericht gehen, nur dann muss der "Vater" den Test zahlen.

BigDreams007  08.05.2017, 06:34

Wie hoch die Kosten sind? Schon mal was von Google gehört...?

leila8 
Fragesteller
 09.05.2017, 09:31
@BigDreams007

Ja, jedoch gibt es sehr unterschiedliche Summen