Welches Jugendamt ist zuständig, wenn das Kind beim Vater lebt, aber Mutter die alleinige Sorge hat?

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Sozialgesetzbuch 8 regelt die Kinder- und Jugendhilfe. § 86 dort regelt die Zuständigkeit. Liest sich etwas kompliziert. Zuständig ist, wenn ich mich nicht arg vertan habe, Dein Wohnsitz, da es auf den Wohnsitz des allein sorgeberechtigten Elternteil ankommt.

http://kuerzer.de/DMCLGozuO

sheela2011  10.03.2008, 13:09

Richtig...DH...

ich denkke das jugendamt wo die tochter angemeldet ist,aber frag sicherheitshalber bei deinem jugendamt nach

Ich kann dir versichern das es das Jugendamt ist wo das Kind sich tatsächlich aufhält.

Ich denke, das der Tochter. Erkundige dich doch beim Jugendamt.

ich denke da wo der elternteil mit dem sorgerecht wohnt