Wer hat Hausrecht?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke nicht das er so abstruse Regeln aufstellen darf. Zumindest muss er sich vor dem/den Eigentümer(n) rechtfertigen im Zweifelsfall die Dich dann deswegen ermahnen müssen.
Er hat schon ein gewisses Hausrecht wenn er etwa Leute die dort nichts zu suchen haben rausschickt oder sowas oder schaut das die Hausordnung eingehalten wird, aber viel mehr auch nicht.
Also ich würde mich nicht dran halten.
Worauf er aber vermutlich hinaus möchte ist das Du niemanden Haftbar machen kannst wenn Du in eine Scherbe oder sowas reintrittst. Er hat es Dir gesagt und wenn Du ihm sagst das Du es auf Deine Kappe nimmst, sollte es gut sein.

EliasGonzalez03 
Fragesteller
 16.06.2020, 12:56

Danke!

Es gibt kein Gesetz, das das Barfußlaufen - wo auch immer - verbietet. Allerdings kannst du dann auch nicht gegen den Vermieter klagen, wenn du auf z. B. nassen Fliesen ausrutschen und dir den Hals brechen solltest. Auch hast du keinen Anspruch, wenn du in eine Glasscherbe treten solltest. Alles in allem finde ich dein Verhalten leicht fragwürdig, außer du bist ein permanenter Barfußgänger, dessen Fußsohlen darauf trainiert sind.

EliasGonzalez03 
Fragesteller
 16.06.2020, 12:58

Danke! Nein, ich bin nicht permanent barfuß, aber ich denke, dass ein normaler Fliesenboden auch nicht so gefährlich sein wird.

perledersuedsee  16.06.2020, 13:00
@EliasGonzalez03

In so einem Treppenhaus sind die Fliesen/der Marmor/Granit meistens so gestaltet, dass man nicht jeden Fleck gleich sieht. Und genau da ist die Gefahr: eine Scherbe kann man nicht sofort erkennen und auch nicht eine feuchte Stelle. Je nach Flüssigkeit kann das eine schlimme Rutschgefahr sein, man verliert den Halt, stürzt die Treppe runter .... Ich würde das nicht machen, obwohl ich in meiner Wohnung immer nur barfuß laufe.

BarfussTobi  16.06.2020, 22:51
@perledersuedsee

Und wie ist das mit der Rutschgefahr bei glatten Schuhsohlen? Sollten die dann auch verboten werden?

TheJudgement  17.06.2020, 19:20

Auf nassen Fliesen kann man auch ausrutschen, wenn man Schuhe trägt. Deshalb gibt es diese wunderschönen Aufsteller. Soweit barfuß laufen die Gefahr für Ausrutschen erhöht, wäre ein Mitverschulden anzurechnen. Was Glasscherben angeht: Diese dringen - entsprechende Größe vorausgesetzt - auch durch einfache Schuhsohlen - auch diese bieten keinen vollständigen Schutz. Der Fragesteller wird sich trotzdem darüber bewusst sein, dass Barfußlaufen mit einer möglicherweise erhöhten Verletzungsgefahr einhergeht.

Die Frage ist allerdings: hat der Vermieter (!) denn die Pflicht, seinen Hausflur ständig auf Nässe und Glasscherben zu kontrollieren, sodass er derjenige ist, gegen den eine Klage erfolgreich wäre? Wohl kaum.

Viel eher wäre derjenige Anspruchsgegner, der die Gefahr verursacht hat. ;-)

Das Verhalten des Fragestellers ist im Übrigen völlig sozialadäquat.

BarfussTobi  17.06.2020, 23:32
@TheJudgement

Auf nassen Fliesen kann man auch ausrutschen, wenn man Schuhe trägt.

Ich möchte sogar behaupten dass man mit Schuhen sogar eher ausrutschen kann. Das sehe ich als gewohnter Barfüßer so muss aber keinesfalls auf den FS zutreffen.

Da ich auch auf harten Untergründen wie Asphalt oder Beton barfuß gehen habe ich mir eine Gangart angewöhnt so dass es zu keinen Fersenschmerzen kommt: Ich setze die Füße unter meinem Körperschwerpunk flach mit dem Ballen zuerst auf. Der gemeine Schuhträger setzt (beim Treppensteigen macht er es aber auch nicht) setzt vor dem Körperschwerpunkt mit der Ferse auf. Auf der Ebene kann es besonders bei glatten Schuhsohlen kommen dass er auf den Allerwertesten fällt.

Was bei mir noch dazukommt ist ich merke es ja wenn ich ins nasse trete was der Schuhträger nur mitgekommt wenn er genau hinsieht

Hey, du hast hier ein paar saudämliche Antworten bekommen. ALLLSSSOOO:

Der Waschkeller und Rest sind dir wahrscheinlich im Mietvertrag zur Mitbenutzung überlassen. Zu diesem Gebrauch gehört auch das begehen. Wenn sich bei Auslegung des Mietvertrages ergibt, dass das Barfußlaufen eine Pflichtverletzung darstellt, dann soll dich der Vermieter abmahnen. Der Hausmeister hat dir erst einmal gar nichts zu sagen. Er soll, kommt darauf an was für eine Position er inne hat, dich schriftlich abmahnen. Wenn er es dir weiterhin verbietet, würde ich erst einmal die Miete mindern, weil dir der vetragsgemäße Gebrauch der Mietsache teilweise entzogen wird. Ohne Gewähr, gibt's beeesstimt Judicatur zu. Mache nur kein Mietrecht und bin gerade zu faul.

Im Übrige unterstütze ich das Barfußlaufen. Es beugt Rückenproblemen und Depression vor. Ignoriere den Typen einfach oder sag jaja, und Arschlecken denken.

BarfussTobi  17.06.2020, 20:22

Eigentlich könnte man ja den Spieß umdrehen: Den Hausmeister wegen Mobbing verklagen weil er durch seinen "Schuhzwang" den Mieter in die Depression führt

Sohubsch  17.06.2020, 21:13
@BarfussTobi

Klar warum nicht. Ich habe letzt ne Rick und Morty Folge geschaut, da ist Rick irgendwie in einer Faschistoid en Gesellschaft aus Hummern gelandet. Wie stellst du dir eine faschistoid Dystopie vor?

Sohubsch  17.06.2020, 21:18
@Sohubsch

In meiner haben die Achsenmächte den 2. Weltkrieg gewonnen. Es wir so ähnlich wie in dem Buch das Orakel vom Berg. Ha, das sollte ich bei Gelegenheit wieder mal lesen. Das Ende war ziemlich erhellend, glaube ich. Ist lang her.

Habe ich noch nie gehört, dass man irgendwo nicht barfuss laufen dürfte.

Wahrscheinlich hat das Haus nicht einen Besitzer, sondern eine Eigentümergemeinschaft, diese beschliesst eine Hausordnung, normalerweise setzt diese eine Hausverwaltung ein, die wiederum einen Hausmeisterservice beauftragt.

Falls, was ich für äusserst unwahrscheinlich halte, nicht in der Hausordnung was von der im Treppenhaus vorgeschriebenen Fussbekleidung steht, würde ich einfach die Hausverwaltung anschreiben, und freundlich fragen, ob der Hausmeister da im Sinne der Eigentümergemeinschaft gehandelt hat.

Kopie an den eigenen Vermieter ... ich denke der Hausmeister bekommt dann einen Einlauf verpasst und wird die Sache nie mehr ansprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
EliasGonzalez03 
Fragesteller
 16.06.2020, 12:59

Alles klar, danke!

Er kann dich nicht zwingen, Schuhe zu tragen. Aber dann musst du auch damit rechnen, dass dein Schadensersatzanspruch ins Leere geht, falls du im Flur in eine Glasscherbe trittst.

Der Hausbesitzer ist verkehrssicherungspflichtig. Diese Pflicht hat er auf den Hausmeister übertragen

EliasGonzalez03 
Fragesteller
 16.06.2020, 12:56

Vielen Dank!

Gerhart  16.06.2020, 22:27

Der Eigentümer kann diese Verkehrssicherungspflicht nicht auf den Hausmeister übertragen.

DerHans  17.06.2020, 10:11
@Gerhart

Natürlich kann er das delegieren. Dafür bezahlt er den Hausmeister ja. Für einen Geschädigten ist es egal. Dieser kann seine Forderung an den Hausmeister, aber auch an den Eigentümer richten. Natürlich weiß man beim Eigentümer eher, dass etwas zu holen ist.

Gerhart  17.06.2020, 10:48
@DerHans

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine dem Eigentümer auferlegte Pflicht, denn Eigentum verpflichtet ! Er kann Arbeiten zur Vekehrssicherung delegieren aber nicht die Pflicht.

DerHans  17.06.2020, 11:40
@Gerhart

Letztlich ist natürlich klar, dass der Geschädigte sich an den Eigentümer hält. Das ist ja mit der Schneeräumungspflicht das gleiche.

Gerhart  17.06.2020, 12:03
@DerHans

So ist es....