Wer haftet, wenn die Bank einer Mietkaution-Rückstellung pleite geht?

4 Antworten

Auf sowas wie Einlagensicherung gebe ich nichts, deshalb würde mich gerade der Fall interessieren, wenn die Einlagensicherung nicht greift.

In diesem Fall hättest du andere Probleme als deine Mietkaution. Wenn die Einlagensicherung nicht mehr greifen kann, steht die Gesellschaft vor massivsten sozialen Verwerfungen.

schelm1  09.04.2020, 16:34

Der Anspruch beseht gegenüber dem Vermieter.

MAB82  09.04.2020, 16:49
@schelm1

Ja klar, aber das versagen der einlagensicherung ist gleichbedeutend mit dem Systemzusammenbruch. Danach bezahlt man vermutlich eher mit Konserven und Zigaretten als mit Geld.

schelm1  10.04.2020, 11:24
@MAB82

In welcher Form der Vermieter den Rückerstattungsanspruch gegenüber dem Mieter erfüllt, ist Verhandlungssache.

Der Mieter hat Anspruch auf die Erstattung in Geld, vor allem dann, wenn er z.B. Nichtraucher wäre oder keine Konserven annehmen möchte.

Das Versagen der Einlagensicherung, auch in Verbindung mit einem Systemzusammenbruch, berührt den Anspruch des Mieter gegen den Vermieter jedenfalls nicht.

Diese wurde vom Vermieter ohne Rücksprache mit mir bei einer Bank auf ein verzinstes Konto angelegt (was im Grunde ja nicht verkehrt ist).

Ihr Rückzahlungsanspruch besteht gegenüber dem Vermieter.

Wenn die Einlagensicherung auch nicht hilft, haftet der Vermieter.

schelm1  09.04.2020, 16:35

Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter in jedem Fall für die Rückzahlung der Kaution.