Wer bezahlt meine laufenden Kosten während des Wehrdienstes / Bundeswehr?

6 Antworten

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Alleinstehende Grundwehrdienstleistende können für ihre Mietwohnung grundsätzlich kein Wohngeld beanspruchen. Zur Sicherung des Wohnbedarfs ist Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz vorgesehen.
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Sonderleistungen im Rahmen von Höchstgrenzen sind vorgesehen für private Kranken- und Pflegeversicherungen, für Hausrat-, allgemeine Haftpflicht- und Unfallversicherungen, jedoch nicht für Kfz-Versicherungen.
Das Versicherungsverhältnis muss aber - außer bei Kranken- und Pflegeversicherung - bei Beginn des Wehrdienstes mindestens 12 Monate bestehen.
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Mietbeihilfe, wenn Du alleinstehend und Mieter von Wohnraum bist. Dann wird Dir im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen 100 v.H. der Mietkosten erstattet, wenn Du dringenden Bedarf an einer eigenen Wohnung hast oder wenn Du die Wohnung bereits 6 Monate vor der Einberufung gemietet hast.
Alleinstehende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten - ebenfalls bis zu einer Höchstgrenze - 70 v.H. der Mietkosten erstattet, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.
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Wirtschaftsbeihilfe, wenn Sie bei Beginn des Wehrdienstes mindestens 12 Monate lang Inhaber eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder eines Gewerbebetriebes sind oder eine andere selbständige Erwerbstätigkeit ausüben. "Härteausgleich", wenn sich für Sie bei der Anwendung des Unterhaltssicherungsgesetzes eine besondere Härte ergeben würde. In Betracht kommen kann hier z.B. eine Kreditkostenbeihilfe, wenn Sie vor Zugang des Einberufungsbescheides Darlehensverpflichtungen eingegangen sind. Gewährt wird ein Zuschuss zu den Kosten, um die sich Ihr Darlehen infolge des Wehrdienstes verteuert (z.B. Zuschuss zu den Stundungskosten). Erstattung der Garagenmiete für die Dauer des Wehrdienstes, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug wegen des Wehrdienstes abgemeldet haben. Wo und wann müssen Sie die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz beantragen? Die Leistungen beantragen Sie bei der Unterhaltssicherungsbehörde. Zuständig ist die Stadt- oder Landkreisverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes. Den Antrag können Sie schon vor Antritt des Wehrdienstes stellen. Das Antragsrecht erlischt drei Monate nach Beendigung des Wehrdienstes.

MojitoTom  22.12.2009, 12:47

Gib mal unter google die Stichwörter Unterhaltssicherungsbehörde und Bundeswehr ein.
Im ersten Link findest Du die o.a. Angaben (www.bundeswehr.de Leider funktioniert der ausführliche Link nicht)

MojitoTom  27.12.2009, 12:00
@MojitoTom

Vielen Dank für die Vergabe des Sterns! :-)

der Bund zahlt dir das nicht ... du hättest vorher etwas ansparen müssen dir war doch klar das du dienen wirst!

Während des wehrdienstes stellt dir der Bund eine Unterkunft! Das ist auch alles...

Otilie2 
Fragesteller
 22.12.2009, 12:12

Es war eben nicht von vorne rein klar, dass ich zum Bund muss - gesundheitlich , gemustert mit T2. Bin 22 Jahre alt und gerade fertig mit der Ausbildung _ Sparen, von was ???

PeterTheodor  22.12.2009, 12:15
@Otilie2

Die Zahlen schon, wende Dich an die Unterhaltssicherungsbehörde

Crack  22.12.2009, 12:17

@askrenegade:

Das ist nicht richtig. Miete wird übernommen, Hausratvers. und Strom auch. Andere Versicherungen nicht oder nur teilweise. Diese Versicherungen sowie Kredite müssen von den Instituten gestundet werden.

askrenegade  22.12.2009, 12:21
@Crack

Sorry für die flasche Antwort ... ich war mir da echt sicher!... :P man lernt halt nie aus!

SETTAR  17.03.2019, 15:51
@Crack

Was heißt "gestunden"?

Wenn du einen bestimmte Zeit alleine gelebt hast, dann muß dir der Bund die Kosten bezahlen. Ich weiß allerdings nicht, wie lange dieser Zeitraum ist. Bei mir wurde damals die Miete und eine Strompauschale bezahlt.

Wende Dich an die Unterhaltssicherungsbehörde. Miete wird bis zu einem Höchstsatz übernommen. Versicherungen werden gestundet.

das zahlt normalerweise der bund. stell nen antrag und dann müssten die das eig. zahlen