Miete bei " Grundrente " zukünftig selbst bezahlen?

4 Antworten

Noch ist die Grundrente kein Gesetz.

Natürlich wird es nach Einführung der Grundrente nach wie vor bedürftige Rentner geben.

Wer bisher bereits Grundsicherung bezieht und die Bedingungen für die Grundrente erfüllt, kann bis zu 212 € mehr bekommen als bisher.

Wohngeld soll durch die Grundrente nicht gekürzt werden. Dafür werden zusätzliche Mittel bereit gestellt.

Einige Feinheiten müssen aber noch abgestimmt werden.

Warten wir das endgültige Gesetz ab.

Die Grundrente ist ja im Prinzip nur ein Rentenzuschlag, um den angedachten Personenkreis in etwa 100 € über die durchschnittliche Grundsicherung zu bringen, damit die Leute nicht zu Sozialamt dackeln müssen.

Das ist erstmal als reine Rentenleistung gedacht und hat mit der Miete zunächst mal nichts zu tun.

Wenn das am Ende aber trotzdem nicht reicht, was bei vielen wohl der Fall sein dürfte, dann müsste dennoch Wohngeld oder gar Grundsicherung beantragt werden.

Bei der Grundsicherung sind dann mindestens 100 € und max. 212€ anrechnungfrei, je nach Rentenpunkten. Beim Wohngeld sind ähnliche anrechnungsfreie Beträge angedacht.

Nur, die umstrittene Bedürftigkeitsprüfung setzt dann aber wieder voll ein, und der Grundsicherungsempfänger darf kein grösseres Gesamtvermögen inkl. PKW als 5000€ haben. Beim Wohngeld gelten aber grosszügigere Freibeträge.

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Das ganz Gesetz ist in meinen Augen irgendwie der grösste Schmarn! Tut mir leid. Soll dann jemand sein Auto abschaffen, nur weil die Wohnung zu teuer ist??

Da keine Leistung des Sozialamtes sondern der Rentenkasse, zahlt selbstverständlich der Mieter als regulärer Rentner (mit einer Rente 10% über der Grundsicherung) seine Miete von dieser Rente. Hat er dann noch finanzielle Probleme, hat er die Möglichkeit Wohngeld bei der Kommune zu beantragen.

Das weiß noch niemand so genau. Man kann nur abwarten.