Wer bekommt das Grab?

6 Antworten

Üblicherweise ist es so, dass die Erben die Nutzungsberechtigung des Grabes übernehmen. Wenn die Tochter und der Ehemann das Erbe ausgeschlagen haben, dann geht das Erbe ja an euch Geschwister. Ihr Geschwister müsstet also das Grab übernehmen.

Wobei es auch sein kann, das ein Anderer als Nutzungsberechtigter erklärt wird, aber die Friedhofsverwaltung hält sich erst einmal an die Erben.

Du hast geschrieben, dass die Nutzung bis 2022 noch bezahlt ist. Bei uns ist es so, dass die Ruhefrist immer automatisch an die Nutzungsberechtigung angepasst wird.

Die Ruhefrist beträgt nach Bodenbeschaffenheit zwischen 10 bis 30 Jahre.

Bei euch läuft die Nutzungsdauer noch 4 Jahre, das bedeutet, es kann sein, dass ihr, die Erben, demnächst eine Rechnung über die automatische Verlängerung des Grabes für 6 - 26 Jahre bekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Bine2322 
Fragesteller
 05.09.2018, 05:36

Danke für die viele Antworten

Doch wir haben das Grab an unseren Schwager verloren der ist der neue Eigentümer durch den Tod der Schwester ist er lt Gesetz der neue Eigentümer und wir sind raus. Wir können nichts dagegen tun wir haben alles versucht. Er ist der neue Eigentümer bis 2043.

Und er will uns die Rechte nicht überschreiben.

Denn das wollten wir, er bekommt schriftlich das er ins Grab darf aber wir bekommen unsere Grab wieder, hat er abgelehnt.

PaulPeter44  05.09.2018, 09:35
@Bine2322

Das tut mir leid für euch.

So einen Fall hatten wir noch nicht, das jemand das Erbe ausschlägt, aber sich um das Grab kümmern will. Aber wir sind auch nur eine kleine Friedhofsverwaltung. Bisher haben sich die Erben bzw. Verantwortlichen immer sinnvoll geeinigt.

Aber das Grab besuchen dürft ihr ja trotzdem, auch wenn jemand anders die Nutzungsberechtigung hat. Und wenn es nicht gepflegt wird, würde ich mich an die Friedhofsverwaltung wenden.

Ihr habt nicht ein Grab "gekauft", sondern für die Nutzung einer Begräbnisstätte bezahlt. Da dürfte die Nutzungszeit ohnehin schon abgelaufen sein, von Sonderfällen abgesehen sind das nämlich maximal 20 Jahre.

Wer immer auf dieser Begräbnisstätte beerdigt werden soll könnte das nur, wenn dafür erneut Nutzungsgebühren bezahlt werden.

Da es hier offenbar um die Bestattung der Schwester geht: wenn das Grab der Mutter nicht als Familiengrab angelegt wurde und das Friedhofsamt lehnt die Beisetzung der Schwester in diesem Grab ab. -dann hängt das nicht mit Eigentumrechten oder Erbrecht zusammen.

Wenn die Schwester im Grab der Mutter beerdigt werden darf, sind die Erben der Schwester bzw. diejenigen die die Bestattung organisieren für die nächsten 20 bis 30 Jahre für das Grab verantwortlich.

du hast nur die nutzung erworben,kann 20 jahre oder auch länger sein und hängt von der friedhofsverwaltung ab.wenn die nutzung ausläuft kannst sie gegen geld verlängern,wenn nicht läuft sie ab,der stein mund die bepflanzung muss entfernt werden.das grab wird dann neu vergeben und ein anderer erwirbt es für die neue nutzungsdauer

Keinem.Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der die Nutzungsberechtigung hat, die Kosten für die Grabstelle und die Arbeiten zur Erhaltung und Pflege tragen muss. Frag doch mal bei der Friedhofsverwaltung, wer aktuell die Neutzungsberechtigung hat.