Wenn ein Pfandhaus eine Uhr versteigert, der Pfandschein aber noch nicht abgelaufen ist; muss das Pfandhaus die Uhr ersetzen?

3 Antworten

Eine Pfandleihe ist ja ein Kredit auf den Gegenstand, also die Uhr. Wenn Du den Leihbetrag rechtzeitig zurückzahlst, solltest Du die Uhr zurückbekommen. Wenn das Pfandhaus sich nicht dran hält, müsstest Du die im schlimmstenfall verklagen. Ob sich das aber wegen einer Uhr lohnt?

moritztom  23.07.2015, 01:05

Wird wohl keine 0815 Uhr gewesen sein, wenn die eins meiner Krönchen unter den Hammer hauen würden, würde ich Sofort meine Rechtsschutz in die Gänge schicken.

Ja. Während der Laufzeit des Pfandkredits gehört die Uhr dem Pfandgeber und der Pfandleiher darf sie nicht versteigern.

Nach meiner Logik ja... Vermutlich steht in den agbs aber was anderes. Müsste man dann mal nachlesen