Wenn das musizieren im Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt oder eingeschränkt ist, welche impliziten Beschränkungen gibt es?

5 Antworten

Es gibt grundsätzlich kein Recht auf Lärm.

Mal für einige Minuten am Tag ein Instrument üben ist ok, alles weitere nicht.

Rheinbund 
Fragesteller
 07.04.2020, 21:59

Das will ich überhört haben.

Es handelt sich nicht um "Lärm", sondern um schöngeistige, die Sinne erfreuende Musik.

RobertLiebling  07.04.2020, 22:02
@Rheinbund

Das sehen vermutlich nicht alle Nachbarn so.

Müssen sie auch nicht.

Grundsätzlich gilt für Mehrfamilienhäuser: Zimmerlautstärke. Alles was außerhalb der eigenen Wohnung wahrnehmbar ist, ist grundsätzlich zu unterlassen.

ApplauseOvation  07.04.2020, 22:21
@Rheinbund

Dann erzähl das mal den Leuten die Nachtschicht hatten.

Rheinbund 
Fragesteller
 07.04.2020, 22:58
@ApplauseOvation

Die bekommen ebenfalls Instrumente und dürfen mitspielen.

ApplauseOvation  07.04.2020, 22:59
@Rheinbund

Ich glaube du bist geistig nicht ganz auf der Höhe.

Rheinbund 
Fragesteller
 07.04.2020, 23:32
@ApplauseOvation

Das muss ich auch nicht sein. Ich habe ja Leute wie dich, die als geistige Hochflieger ihr Leben auf dieser Plattform verbringen und mir mit hilfreichen Bemerkungen zur Seite stehen.

ApplauseOvation  07.04.2020, 23:32
@Rheinbund

Ja, du bist geistig nicht auf der Höhe.

schelm1  08.04.2020, 16:57
@Rheinbund

Musik wird oft nicht schön gefunden,

Weil sie stets mit Geräusch verbunden.

Dideldum! "Der Maulwurf" (1872)

madmarian  08.04.2020, 19:35

das ist vielleicht deine Meinung, Robert, aber nicht Gesetz. Einige Minuten wird kaum reichen, um ein Instrument zu erlernen.

Zwei Stunden am Tag sieht der Gesetzgeber vor, müssen Nachbarn dein Üben am Instrument ertragen. Du solltest dabei aber rücksicht nehmen, also zb nicht am offenen Fenster Trompete üben wie es unsere Nachbarstochter tat, während ihre Eltern sich über meine 1-2h am Tag Schlagzeugspielen im Keller bei geschlossenen gedämpften Raum störten,, welches gerade mal hörbar, aber eben nicht laut, war. Sie mochten halt kein Schlagzeug....

RobertLiebling  08.04.2020, 19:41
@madmarian

"Einige Minuten" können durchaus einige sein.

Die Rechtsprechung entscheidet im Einzelfall, eine gesetzlich festgeschriebene Zeit gibt es nicht.

In einem hellhörigen Haus können schon 30 Minuten Schlagzeug pro Tag für die Nachbarn zur Qual werden.

madmarian  08.04.2020, 20:13
@RobertLiebling

immer noch zu subjektiv. Wenn dein Nachbar Schlagzeug einfach nicht mag, egal wie leise, wird er sich nur zufrieden fühlen, wenn du gar nicht übst. Darum gibt es ja Gesetze. Konkrete Rechtsprechungen sagen den Musikern nicht Minuten, sondern Stunden zu. Konkret bei Drums 45 Minuten bis 1,5h täglich ausser Sonntags. Dabei ist egal, wie "laut" das Schlagzeug ist. Es ist nämlich nur im selben Raum recht laut, schon im Zimmer nebenan wird es bei geschlossener Tür etwa 80% leiser sein (ca. 10dB), und mit wachsendem Abstand, zB beim Haus gegenüber, etwa so laut wie ein vorbeifahrendes Auto.
Lauter sind meist Klaviere, die kontruktionsbedingt sich sehr gut durch die Wände übertragen und im ganzen Haus zu hören sind. Aber Drums müssen meist her halten für besonderen Lärm. Wer das übrigens weitere 6-10dB minimieren möchte, und zwar im selben Raum, kann sich die Silent Sticks von Adoro anschaffen, www.silent-sticks.de - klasse zum nachbarschaftlich verträglichen Musizieren, für Hausmusik, kleine Konzerte, Kirche und wo es sonst noch nicht so laut werden soll...

Das Gebot gegenseitiger Rücksichtmahne!

So völlig rechtsfrei und ohne "Wiki"!

Rheinbund 
Fragesteller
 08.04.2020, 21:47

Jaaaaa, jetzt wird es schon deutlich besser.

Allerdings, "nahme"! "Nahme". Es kommt von "nehmen", nicht von "mahnen".

... Ich weiß natürlich dass dein Handy verantwortlich ist, konnte mir das aber irgendwie nicht verkneifen. :D

schelm1  09.04.2020, 11:01
@Rheinbund

Leider bessert sich die "Qualität" Deiner Fragen keineswegs, wie man der alleemeinen Kritik folgend feststellen kann.

Hallo, was du vor hast, hat nichts mit dem gesetzlich abgesegneten Thema Hausmusik zu tun - das tägliche Üben unter Einhaltung der Ruhezeiten bei max. 1-2h.
Wenn du Konzerte zu Hause veranstaltest, ist das in etwa wie eine Party zu handhaben: Nachbarn fragen, am Besten gleich einladen, und nicht öfter als 2-3 Mal im Jahr, und alles wäre paletti. Vermieter, wenn er nicht mit dort wohnt, geht das nichts an. Man darf ja auch seinen Geburtstag feiern, und wenn dann einige Musiker kommen, donnert statt Schlager aus den Boxen eben mal die Cajon zur Klaviermusik.
Hauskonzerte sind noch mal etwas anderes, wenn auch ziemlich ähnlich wie Parties, sofern du kein Eintritt nimmst und öffentlich einlädst. Denn dann würden die Gesetze für öffentliche Veranstaltungen gelten, die besagen, wie viele Toiletten vor Ort sein müssen, ausgewiesene Fluchtwege, Feuerlöscher etc.
Wir haben bei uns in den Geschäftsräumen, die nach 16h ohne weitere Mieter standen, regelmäßig Konzerte veranstaltet, ohne Eintritt, mit 20-100 Gästen. Wenn es vor Ort niemanden stört, gibt es auch keinen Ärger. Bei gewerbsmäßigem Betrieb - sei es, wenn profidrummer täglich 8-12h üben, unterrichten, oder wenn du jedes Wochenende Konzerte stattfinden lässt gegen Eintritt - ist allerdings Ärger vorprogrammiert, vor allem im Wohngebiet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung