Wem gehört die "Decke" meines Balkons.

4 Antworten

Meistens gibt es Festlegungen seitens der Eigentümergemeinschaft, was die Fassade und die Farbe/Veränderungen angeht. Setz dich mit der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft in Verbindung. Wegen der Hängematte mußt du dich über Tragfähigkeit, Dicke, Materiel etc. der Balkone informieren.

Für alle Veränderungen außerhalb deiner Wohnung brauchst du die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft bzw. des Verwalters. Der Balkon ist außerhalb.

ich glaube die balkone gehören zum gemeinschaftseigentum

musst du in die teilungserklärung gucken, aber entweder ist es gemeinschaftseigentum oder halt sein balkon, dann auch seine "decke" bzw boden ist es ja bei ihm

balkon ist äußeres erscheinungsbild, so wenn du da was änderst, du wahrscheinlich die ganze gemeinschaft um erlaubnis fragen musst

Der Balkon über dir [und die untere Fläche darunter]gehört einwandfrei dem Nachbarn. Und ,ja, du musst in einer Eigentümerversammlung nachfragen,ob du an der Decke etwas befestigen darfst.