Wasserschaden im mein Wohnung durch Nachbars Balkon von oben

4 Antworten

Sofern es sich um einen Regenwasserschaden handelt, musst Du Dich zwecks Behebung und Schadensersatz an den Eigentümer der oberen Einheit wenden. Bei Rückstau könnte ggfs.die Gebäudeversicherung zum Teil einspringen, ansonsten bleibt nur der Klageweg, wenn der Eigentümer die Regulierung verweigert.

okan3838 
Fragesteller
 13.07.2014, 14:38

also muss, im Normalfall der Eigentümer von oberen Wohnung die kosten übernehmen, wenn ich das richtig verstehe jetzt?

FordPrefect  13.07.2014, 14:40
@okan3838

Jupp. Es dürfte wegen der sich abzeichnenden Debatte ratsam sein, einen Anwalt einzuschalten.

okan3838 
Fragesteller
 13.07.2014, 14:50
@FordPrefect

danke dir :)

schleudermaxe  13.07.2014, 20:04
@okan3838

Warum sollte er? Eine Balkonanlage ist gemeinschaftliches ET, so jedenfalls der BGH und somit bezahlen alle ET Kosten und Lasten für die Reparaturen.

FordPrefect  14.07.2014, 10:52
@schleudermaxe

Sofern es sich tatsächlich um einen Balkon handelt, hast Du Recht. Ich bin in meiner Antwort allerdings von einer Terrasse ausgegangen, und da wäre - da Sondereigentum - der Eigentümer der jeweiligen Einheit in der Pflicht. Ich kann mir ehrlicherweise auch nicht vorstellen, wieso ein Balkon zu einem Wassereinbruch in der darunterliegenden Wohnung führen soll - es sei denn, der Balkon ist eben unterbaut, und dann ist es de facto eine Terrasse. Um eine Balkonanlage im klassischen Sinn kann es - zumindest gemäß der Beschreibung des TE - eigentlich nicht gehen.

Also, Deine Wohnbung liegt unter dem Balkon und damit ist doch der Verwalter in der Pflicht und da es sich wohl nicht um Leitungswasser handelt, werden alle Kosten und Lasten eben ohne die VGV gedrittelt. Schaue in die TE, ob es Abweichungen gibt und viel Glück. Merke: Der ET haftet meist nicht und somit keine Aufträge vergeben, so lange die Kostenfrage nicht geklärt ist.

dafür ist die Wohnungseigentümergemeinschaft für zuständig, wenn Schäden bei dir auftreten, in deiner Wohnung, (du selbst), dies ist ein Thema für die nächste Mitgliederversammlung, was du Schriftlich dem Vorstand (Verwalter) mitteilen solltest-muss, um deine Ansprüche gelten zu machen, da es ein Gebäudeschaden ist (Verursacher)

Dafür ist die Gebäudehaftpflicht zuständig.

okan3838 
Fragesteller
 13.07.2014, 14:21

Versicherung hat sich dies angeschaut, meinte aber, weil es kein Leitungsschaden ist, wird es nicht bezahlt.

HelmutPloss  13.07.2014, 14:28
@okan3838

Dann mal bei der Verwaltung nachfragen, was die Gebäudeversicherung einschließt

FordPrefect  13.07.2014, 14:33

Nicht bei eindringendem Regenwasser. Kein versichertes Risiko.

HelmutPloss  13.07.2014, 14:39
@FordPrefect

Wenn eine Elementarschadens Versicherung besteht schon.

rudelmoinmoin  13.07.2014, 14:43
@FordPrefect

die Ursache muss ermittelt werden, dann die Gebäudevers., wo das Wasser her kommt

suzisorglos  13.07.2014, 19:16
@HelmutPloss

Auch bei bestehender Elementarschadendeckung sind derartige Schäden nicht versichert!